Kurz vor dem Jahreswechsel sollten Selbstständige einen genauen Blick in ihre Bücher werfen. Es lohnt sich, Investitionen zu planen, da die Steuerlast mit einigen effektiven Tipps gesenkt werden kann. Lassen Sie das Finanzamt leer ausgehen und profitieren Sie von den folgenden Steuertipps.
Tipp #1: Investitionsabzugsbetrag geltend machen
Wer innerhalb der nächsten drei Jahre hohe Investitionen plant, kann diese bereits heute vom Gewinn abziehen. Der genaue Satz beträgt 40 Prozent und ist in § 7g Abs. 1 EStG geregelt.
Tipp #2: Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben
Es ist möglich, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 410 Euro sofort abzuschreiben. Als Alternative bietet es sich an, von der Poolabschreibung Gebrauch zu machen. Hierbei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sämtlicher Wirtschaftsgüter in einem jährlichen Sammelposten zusammengestellt. Betragen diese zwischen 150 und 1.000 Euro, können sie abgeschrieben werden. Jedoch muss dieser Posten jedes Jahr um ein Fünftel aufgelöst werden.
Tipp #3: Riester-Zulage für Selbstständige
Als Selbstständiger hat man keinen Anspruch auf staatliche Zulagen eines Riester-Vertrags. Jedoch verhält es sich anders, wenn der Unternehmer mit einem rentenversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet ist oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem rentenversicherungspflichtigen Partner befindet. In diesem Fall hat er Anspruch auf eine Grund- und Kinderzulage.
Tipp #4: Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
Die Umsatzsteuer erscheint als unnötiges Übel, kann in der Anfangsphase jedoch äußerst hilfreich sein. Fallen die Investitionen höher als die Gewinne aus, erfolgt eine Umsatzsteuererstattung.
Tipp #5: Sonderabschreibung nutzen
Kleine und mittelgroße Unternehmen können von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Dabei mindern sie ihren Gewinn über vier Jahre um bis zu 20 Prozent, ausgehend vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung.
Tipp #6: Spenden genau benennen
Wer steuerfrei spenden möchte, sollte die Spende genau definieren. Sie sollte einer bedürftigen Person zugutekommen, da eine GmbH als Empfänger unzureichend ist.
Tipp #7: Ehepartner bei Abschreibungen einbeziehen
In einigen Fällen können Wirtschaftsgüter auf den Ehepartner steuerlich abgeschrieben werden. Dies trifft dann zu, wenn der Selbstständige die Baukosten alleine getragen hat und sich sein Betrieb in diesem Gebäude befindet. Der rechnerische Anteil des Ehepartners kann als Drittaufwand abgesetzt werden.
Tipp #8: Teilung der Bewirtungskosten
Der § 4 V Nr. 2 EStG legt fest, dass die Bewirtungskosten zu 70 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Jedoch sind auch 100 Prozent möglich, sofern man über einen kooperativen Gastwirt verfügt. Die Bewirtungskosten müssen aus betrieblichem Anlass erfolgen. Vereinbaren Sie mit dem Gastwirt unterschiedliche Konditionen für Speisen und Räumlichkeiten, da Sie die Mietkosten zu 100 Prozent absetzen können.
Tipp #9: Leasing spart Gewerbesteuer
Selbstständige haben unter einer hohen Gewerbesteuer zu leiden. Diese kann effektiv durch Leasing verringert werden, da die Raten als steuerlich voll absetzbare Betriebsausgaben gelten. Ein Bankkredit stellt eine höhere finanzielle Belastung für Selbstständige dar.
Tipp #10: Gewerbesteuer mit einer Betriebsaufteilung sparen
Es lohnt sich, die Betriebe einzeln zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Aus steuerlicher Sicht ist eine Aufteilung absolut unproblematisch. Der Freibetrag beträgt jeweils 24.500 Euro. Jedoch ist eine räumliche Trennung erforderlich, da die einzelnen Betriebe nicht wesensverwandt sein dürfen.
Tipp #11: Betrieb vor Ausbildungsende gründen
Viele Selbstständige machen den folgenschweren Fehler und gründen ihren Betrieb nach Abschluss der Ausbildung. Das Finanzamt wird die steuerliche Absetzung der Ausbildungskosten verweigern, da die Betriebsgründung vor dem Ausbildungsende erfolgen muss. Diese Kosten können als Sonderausgaben mit 920 Euro geltend gemacht werden.
Tipp #12: Freiberufler umgehen die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer muss nicht von Freiberuflern und Land- oder Forstwirten bezahlt werden. Das Finanzamt muss davon überzeugt werden, dass es sich um eine solche Tätigkeit handelt.
Tipp #13: Firmenwagen privat versteuern
Als Selbstständiger kann man dienstliche Fahrten versteuern und vom Vorsteuerabzug für Privat-PKWs profitieren. Wenn mehr als 50 Prozent der Fahrten geschäftlicher Natur sind, wird von der 1-Prozent-Pauschalregel Gebrauch gemacht. Sie besagt, dass pro Monat ein Prozent vom inländischen Bruttolistenpreis versteuert wird. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch, den Wagen privat zu kaufen und ihn dem eigenen Unternehmen mit 30 Cent pro Kilometer in Rechnung zu stellen.
Tipp #14: Umsatzsteuer mit der Differenzbesteuerung verringern
Jedes getätigte Geschäft erfordert die volle Umsatzsteuer, außer es handelt sich um den Wiederverkauf von beweglichen Sachen. Die Differenzbesteuerung, die in § 25 a UStG geregelt ist, berechnet die Umsatzsteuer nicht mehr auf den vollen Verkaufspreis, sondern auf die Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufspreis. Jedoch unterliegt diese Regel strengen Voraussetzungen.
Tipp #15: Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer beantragen
Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung kann richtig in Stress ausarten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. So hat man als Selbstständiger einen Monat mehr Zeit für die Übermittlung.
36 Kommentare
Die Gelehrten sagen: Die Welt wird immer komplizierter. Ich glaube aber nicht, daß sie jemals mit dem deutschen Steuerrecht gleichziehen kann.
© Jürgen Beuerle (*1962)
Tipp 15 macht nicht so wirklich Sinn.
Einen Monat länger Zeit? Gilt wohl nur für die erste Erklärung – man muss es ab dann doch monatlich machen.
Selbständige, die diesen Tipp (und auch die meisten anderen hier) als wirklichen Tipp ansehen, sollten evlt. doch wieder anfangen Bewerbungen zu schreiben.
Hallo Stefan,
selbstverständlich muss man die Umsatzsteuervoranmeldung auch bei Dauerfristverlängerung monatlich abgeben. Allerdings hat man dennoch mehr Zeit, da die Voranmeldung für Januar statt zum 10.02. erst zum 10.03. fällig ist, die für Februar statt zum 10.03. erst zum 10.04. usw. So bleibt also bei jeder Voranmeldung mehr Zeit, die relevanten Unterlagen auszuwerten.
Hallo und danke für diesen informativen Beitrag und die tollen Tipps! Ich finde aber dass man sich bei Unklarheiten und Fragen immer an einen Steuerberater wenden soll, um große Fehler zu vermeiden. Aber es ist natürlich gut und wichtig, dass man auch selber einen Überblick von seinen Steuern usw hat.
Viele Grüße, Sophie
Ein sehr guter Überblick zum Thema Steuern, danke! Die Nummer 7. mit Ehepartner wusste ich noch nicht. Ich glaube, das Leben als Freiberufler wird in ein paar Jahren einfacher, wenn man alles einmal schon gemacht hat.
Danke für den Beitrag zum Steuerberatung. Die Steuerberatung ist meist ein sehr komplexes Thema. Da ich zur Zeit nicht so viel Zeit habe um die Steuererklärung selber zu machen, wende ich mich lieber an einen Steuerberater.
Stefan hat vollkommen Recht mit seinem Kommentar zur Dauerfristverlängerung, ich sehe da auch keinen Vorteil drin. Man muss es so oder so jeden Monat machen. Allerdings ist der Einsatz von gängigen Buchhaltungsprogrammen sinnvoll. Hier kann man ganz leicht seine Belege einpflegen und verwalten, die Voranmeldung zum 10. eines jeden Monats ist dann in der Tat nur noch ein Mausklick.
In einem Portal für Freiberufler zu erwähnen, dass diese keine Gewerbesteuer zahlen brauchen, ist ja nun wirklich ein ganz heißer Tipp! Mensch, das ist doch gerade das Wesen eines Freiberuflerdaseins. Sinnvoll wäre es gewesen einmal darauf hinzuweisen, dass man als Einzelunternehmer gezahlte Gewerbesteuer mit seiner Einkommenssteuer wieder verrechnen kann, denn das wissen viele nicht.
Besten Dank für die hilfreichen Informationen zum Thema Bewirtungsbeleg. Es ist wirklich empfehlenswert hier so genau wie möglich zu arbeiten, dann spart man sich später den Ärger mit dem Finanzamt… das mit der Miete ist ein toller Tipp!
Lieber Frank, danke für ausführliche Steuertipps! Mein Neffe führt seit einem Monat sein Geschäft online. Ihm werden die Ratschläge in richtiger Steuerpolitik bestimmt helfen. Was lässt sich von der Steuer absetzen – dies braucht eine fachliche Beratung. Danke!
Tolle Tipps! Ich habe mich vor einigen Jahren auch selbstständig gemacht. Da ich aber von den finanziellen Dingen überhaupt keine Ahnung habe, habe ich mir von Anfang an jemanden gesucht, der mich dabei berät und mich unterstützt. Dabei habe ich mich für einen Steuerberater aus Hamm entschieden, der immer für mich erreichbar ist und der mir den Start in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert hat. Außerdem hat er immer passende Einspartipps für mich.
Im nächsten Jahr werde ich auch das erste mal meine eigene Steuererklärung machen. Leider habe ich mich mit dem Thema bisher noch gar nicht auseinandergesetzt. Ich wusste zum Beispiel gar nicht, dass wie hier beschrieben auch die Spenden aufgezählt werden können. Vielleicht sollte ich mal zu einem Steuerberater gehen. Der kann mir sicherlich noch einige Tipps und Tricks erzählen.
Guten tag, und vielen Dank für diesen hilfreichen Steuertipps. Ich möchte sehr gerne noch selbstständig werden, aber habe eher Angst dass es zu kompliziert ist. Es hilft mir aber schon sehr, mehr über das Thema zu lesen und dadurch einen Überblick von der ganzen Sache zu machen. Wenn man Steuerrecht nicht ganz versteht kann man sich ja immer an einen Steuerberater wenden, was vielleicht eine sehr gute Idee ist.
Ich habe mich im vergangenen Jahr selbständig gemacht und finde die Tipps wirklich hilfreich. Inzwischen bin ich auch verheiratet und es ist toll, dass ich Güter nun auf meinen Mann steuerlich abschreiben kann. In einem Kommentar werden auch die Vorteile einer Einkommensteuererklärung erwähnt und hoffe, hier noch mehr dazu zu erfahren.
Hallo Frank, als eine neue Spielerin in diesem Bereich bedanke ich mich für Deine tolle Übersicht. Selbstständig zu sein, finde ich herausfordernd. Es braucht ein großer Will und auch kluge Selbstmanagementfähigkeit. Das Thema Steuer finde das komplizierteste Thema von allen. Wenn man nicht sicher ist, schlage ich vor, sich einer Steuerberater zu treffen.
Danke für die guten Informationen zur Steuererklärung. Gerade wenn man mit der Selbständigkeit anfängt, hat man viele Dinge zu überblicken, das können diese Tipps sehr hilfreich sein. Dass ist sicher auch etwas für eine Bekannte, die gerade mit einem Nagelstudio angefangen hat.
Mein Bruder ist unabhängig und sucht immer nach Steuertipps. Eine gute Idee, den Firmenwagen privat zu versteuern. Mein Bruder kennt die 1-Prozent-Pauschalregel noch nicht.
Hallo Frank,
erstmal danke für diesen schön übersichtlichen Beitrag. Das Problem ist oft, dass man die Texte von Steuerberatern und Co. nicht versteht. Du bist da ganz anders. 🙂 Das aber nur am Rande …
Nun zu meinen Fragen. Ich bin niedergelassener Allgemeinmediziner und überlege, wie ich meine steuerliche Situation etwas optimieren kann. Deine Steuertipps sind da schon ein super Start. Kennst du dich aber auch speziell mit Arztpraxen und hier dem Thema Steuern aus? Ich habe mittlerweile einiges über die Gewerbesteuer gelesen. Ich habe aber auch oft von Kollegen gehört, dass sie zwangsläufig zu Gewerbetreibenden wurden. Stimmt es, dass es Fälle gibt, in denen eine freiwillige (!) Gewerbesteuerpflicht Sinn macht? Und schlussendlich frage ich mich auch, ob ich meine Praxisräumlichkeiten meinem Vermieter abkaufen soll. Fragen über Fragen.
Beste Grüße sendet Ludwig
Ich möchte Geldsparen und deswegen habe ich ein Plan, 50-60 Stunden pro Woche zu arbeiten. Ich arbeite jetzt Vollzeit bei einer Firma und habe ich auch ein Minijob. Ich möchte noch ein anderes Minijob haben, aber jetzt stelle mir vor, wie hoch die Steuer wird. Guter Tipp, um Ehepartner bei Abschreibungen einzubeziehen. Ich werde mit dem Steuerberater darüber sprechen.
Ich wusste gar nicht, dass man seinen Firmenwagen Privat versteuern kann. Mein Nachbar hat sich verselbstständigt und kauft sich fast jedes Jahr ein neues Auto. Wahrscheinlich versucht er so ein paar Steuern zu sparen. Es ist also ein guter Hinweis, den Firmenwagen privat zu versteuern.
Mein Cousin hat sich dieses Jahr selbstständig gemacht. Er wird nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Danke für den Tipp, dass man beim Leasing die Gewerbesteuer sparen kann, in dem man die Raten als Betriebsausgabe geltend macht.
Sind 800€ nicht 410€ – In Bezug auf: Tipp #2: Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben
Meine Bekannte möchte sich selbständig machen und sucht schon nach den guten Steuertipps. Interessant, dass Wirtschaftsgüter auf den Ehepartner steuerlich abgeschrieben werden können. Darüber werde ich auch meine Bekannte informieren.
Ich habe mich verselbstständigt und kümmer mich selbst um die Steuern. Da ich jeden Monat 10 % meines Einkommens Spende ist es gut zu wissen, dass man diese Spenden genau benennen muss. Es ist gut zu wissen, dass eine GmbH unzureichend ist als Empfänger.
Sich selbstständig war immer mein Traum, in der konkreten Planung habe ich mich dazu entschieden das ganze Thema Steuern nicht selbst zu machen und die Kosten hierfür in meiner Kalkulation zu berücksichtigen. Aus vielen Gesprächen habe ich immer wieder gehört, dass die jährliche Steuererklärung viel Zeit in Anspruch nimmt, die ggf. am Ende für Projekte fehlt.
Ich denke vor allem für Selbständige kann die jährliche Steuererklärung angsteinflößend sein. Es ist gut zu wissen, dass, um die Ausbildungskosten steuerlich abzusetzen, das Unternehmen noch während der Ausbildung gegründet werden muss. Das werde ich auf jedem Fall meinem Nachbarn erzählen, der will nämlich einen Catering Unternehmen gründen.
Hallo und danke für die Steuertipps. Sehr interessant zu lesen in welche Richtungen man sich alles informieren kann. Das werde ich bei einem Steuerberater tun.
Interessant, dass man als Selbstständiger keinen Anspruch auf diesen Riesterzuschuss hat. Ich überlege mir eine Beratung für eine elektronische Steuererklärung machen zu lassen. Denn ich mache das erste Mal eine Steuererklärung als Selbstständiger.
Man muss anscheinend auf ganz viele Sachen aufpassen, wenn man als Freiberufler arbeiten möchte! Ich habe mir überlegt, ob es für mich sinnvoller wäre, mich auf einen Steuerberater zu verlassen… Ich werde mir wahrscheinlich viele Zeit sparen.
Es ist gut zu wissen, das ich die Gewerbesteuer umgehen kann. Ich kenne mich da noch nicht so gut aus und wollte und muss mich noch genauer damit auseinandersetzten. In der Landwirtschaft bin ich nicht unterwegs und in der Forstwirtschaft auch nicht aber ich würde mich als einen Freiberufler bezeichnen.
Ich habe ein neues Unternehmen gegründet, und habe immer noch Probleme wenn es um die Steuererklärung geht. Ich denke es ist gut vor allem am Anfang mit einem Steuerberater zu arbeiten, da er genau weiß welche Sachen von der Steuer abgesetzt werden können.
Ich möchte gerne mein eigenes Unternehmen gründen, bin aber noch in Ausbildung. Ich wusste nicht, dass man die Ausbildungskosten steuerlich absetzen kann, wenn man sein Unternehmen schon gegründet hat. Ich denke ich werde das sofort machen wenn ich wieder aus dem Urlaub komme.
Tipp 8 finde ich sehr interessant. Mir war nicht bekannt, dass man zu 100 Prozent der Bewirtungskosten absetzen kann. Ich werde dies mir genauer anschauen. Danke!
Danke für die vielen Steuertipps! Mein Mann macht sich bald selbstständig und hat bis jetzt noch nicht viel mit Steuern zu tun gehabt. Interessant, dass Selbstständige durch Leasing Steuern sparen können, weil man die Raten von der Steuer absetzen kann. Das werde ich meinem Mann mal weiter empfehlen.
Danke für den Tipp, dass ich meinen Firmenwagen privat versteuern kann. Da ich mir so oder so ein neues Auto kaufen muss, werde ich den Rat befolgen und die privat machen und anschließend meinem Unternehmen in Rechnung stellen. Das wirkt sich sicher auch positiv auf meine Steuererklärung aus.
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag und die tollen Steuertipps für Freiberufler. Ich bin ein frischer Freiberufler und probiere mich so gut wie möglich zu informieren, was für Vorteile ich haben könnte. Gut zu wissen, dass der Unternehmer, wenn er mit einem rentenversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet ist, einen Anspruch auf eine Grund- und Kinderzulage. Meine Frau ist nämlich rentenversicherungspflichtig und wir haben auch zwei kleine Kinder.
Vielen Dank für die tollen Steuertipps für Freiberufler. Ich bin seit ca. 5 Jahren niedergelassen Hausärztin und möchte gern mich so gut wie möglich zu informieren und über meine Steuererklärung Überblick haben.
Ich habe selbe Bruttoeinkommen wie 2019 aber muss ich 19000 mehr Steuer bezahlen. wie viel Prozent von meiner Krankenkassenbeitrag und ÄV-Beitrag kann ich absetzen?