Leitfaden
Richtig Rechnungen stellen
Übersicht
Jede nicht korrekt verfasste Rechnung kann verzögerte Zahlung oder Ärger mit dem Finanzamt zur Folge haben. Wir listen anhand einer Musterrechnung genau auf, wie Sie jeden Fallstrick umgehen. Doch zunächst eine Begriffsdefinition: Welche Format- und Geschäftsvorgaben müssen gegeben sein, damit eine Rechnung gilt?
Definition
Definition
Als Rechnung wird ein Dokument bezeichnet, mit dem eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Rechnungen sind in Papierform zu übermitteln oder, sofern das Einverständnis des Empfängers vorliegt, auch auf elektronischem Wege per E-Mail. Ohne Einverständnis des Empfängers können Rechnungen per Fax versandt werden, allerdings nur von Standardfaxgerät zu Standardfaxgerät. Für elektronische Fax-Rechnungen ist wieder das Einverständnis des Empfängers nötig.
Bevor Sie eine Rechnung schreiben
Rechnungen müssen zu Leistungen zugeordnet sein
Rechnungen müssen zu Leistungen zugeordnet sein
Beizeiten Rechnung stellen
Beizeiten Rechnung stellen
Papierform oder E-Mail-Versand?
Papierform oder E-Mail-Versand?
Rechnungen archivieren
Rechnungen archivieren
Rechnungsnummer
Rechnungsnummer
Kleinstbetragsrechnung oder reguläre Rechnung?
Kleinstbetragsrechnung oder reguläre Rechnung?
Pflichtangaben für Rechnungen
Pflichtangaben für Rechnungen
Der Paragraph 14 Umsatzsteuergesetz sieht für Rechnungen, ob in Papierform oder elektronisch versandt, eine Reihe von Pflichtangaben vor.A: Rechnungssteller und Empfänger
A: Rechnungssteller und Empfänger
B: Zeitliche Zuordnung der Rechnung
B: Zeitliche Zuordnung der Rechnung
C: Leistung
C: Leistung
D: Entgelt
D: Entgelt
Weitere sinnvolle Angaben:
Weitere sinnvolle Angaben:
Keinen Wohnsitz in Deutschland? Sollten Sie Ihre Rechnung aus dem Ausland stellen, sind zu oben bereits aufgeführten Punkten noch folgende Angaben auf der Rechnung zu vermerken: Hinweis auf „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §14aAbs.1 UStG“ oder „Abrechnung gemäß dem „Reverse-Charge-Verfahren“ Die Ust-ID-Nr. des Kunden: Wird häufig verlangt, wenn der Kunde besonderen Wert auf Transparenz in den Geschäftsprozessen legt. Ihre Kontoverbindung (IBAN, BIC) noch einmal auf dem Rechnungsbogen zu vermerken, ist immer eine gute Idee für eine reibungslose Transaktion. Leistungsnachweis: Wenn Sie unter einem Projektleiter arbeiten, wird er Ihnen häufig einen unterschriebenen Leistungsnachweis nach abgelaufenen Auftrag oder innerhalb fixer Fristen ausstellen. Fügen Sie Ihrer Rechnung eine Kopie bei – das erleichtert dem Kunden die Zuordnung. Bestellnummer: Die Bestellnummer des Kunden anzugeben, so er seine Bestellungen katalogisiert, ist immer eine gute Idee, weil Ihre Rechnung damit leichter zugeordnet werden kann und Transparenz gewährleistet ist. Beide Seiten gewinnen damit.
Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird
Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird
Sollte der in Rechnung gestellte Betrag nach dem vereinbarten Fälligkeitsdatum oder, falls keine Angaben gemacht wurden, der gesetzlichen Fälligkeit nicht eingegangen sein, stehen Ihnen zwei Optionen offen:
- Die Zahlungserinnerung ist ein freundlicher Reminder, mit Angabe der Rechnungsnummer und klar erkennbarem Erbringer der Leistung. Sie empfiehlt sich, wenn Sie an einer freundlichen (fortgesetzten) Zusammenarbeit interessiert sind.
- Die Mahnung ist die Grundlage, wenn Sie gerichtliche Ansprüche geltend machen wollen. Sie muss eindeutig und zentral als Mahnung erkennbar sein sowie eine Angabe der Rechnungsnummer und klar erkennbar den Erbringer der Leistung aufzeigen. Die Mahnfrist, üblicherweise 14 Tage, muss eindeutig angegeben werden. Es empfiehlt sich, nach Ablauf der Fälligkeit einige Tage zu warten und zunächst den Kontakt zu suchen, bevor eine Mahnung versandt wird. Eine gute Balance aus Pufferzeitraum zur Verständigung bzw. zur Ausräumung von Irrtümern (z.B. auch einer fehlerhaften Rechnung) und Forderungsausfallsicherung sind 7-10 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Üblich sind drei Mahnungen, Ansprüche können Sie aber bereits nach der ersten Mahnung geltend machen.