Nicht für alle Freiberufler kommen Firmendepots infrage, da die Rücklagen oftmals klassisch – also etwa auf Tagesgeldkonten – geparkt werden. Der Vorteil? Das Geld steht immer zur Verfügung und kann jederzeit auf das Girokonto des Freiberuflers überwiesen werden. Werden die Rücklagen in Wertpapiere investiert, so darf das Risiko, da Kursschwankungen zu Verlusten führen können, keinesfalls unterschätzt werden. Doch das heißt nicht, dass es keine Gründe gibt, die für Firmendepots sprechen.
Firmenvermögen und Privatvermögen trennen
Freiberufler und Selbständige müssen darauf achten, dass das private Vermögen vom Firmenvermögen getrennt wird. Schon deshalb, weil die Finanzbehörde im Zuge einer Überprüfung die Meinung vertreten kann, dass das Vermögen jener Stelle zugeordnet wird, die eine höhere Besteuerung mit sich bringt.
Entscheidet sich der Freiberufler für ein Depot, so muss er darauf achten, dass die Kosten nicht zu hoch ausfallen. Im Regelfall sind Verwaltungsgebühren zu bezahlen; Handelskonten für binäre Optionen stehen in der Regel kostenlos zur Verfügung. Zudem muss der Freiberufler im Vorfeld einen Vergleich durchführen, welcher Anbieter ein tatsächlich günstiges Depot anbietet – in der Regel verlangen Filialbanken höhere Gebühren als Online-Broker. Natürlich kosten auch die Transaktionen Geld. Einige Anbieter verlangen Ordergebühren, die vom Auftragsvolumen abhängig gemacht werden, andere Anbieter verrechnen fixe Gebühren, sodass das Auftragsvolumen keine Rolle spielt – es kommt also auch auf die Trading Strategien an, die verfolgt werden. Kommt es immer wieder zu Käufen oder Verkäufen, so ist es mitunter ratsam, wenn ein Broker gesucht wird, der nur eine geringe Ordergebühr in Rechnung stellt.
Sollte der Freiberufler ein Depot für seine Firma eröffnen oder mitunter als Privatperson agieren?
In vielen Fällen ist die Eröffnung des Depots als Privatperson gewinnbringender. Bei einem Firmendepot müssen Dividenden, Zinserträge und auch die Gewinne aus Spekulationsgeschäften versteuert werden. Problematisch sind auch die Konditionen, die für Freiberufler angeboten werden – diese sind nämlich, wenn sie mit den Konditionen für Privatpersonen verglichen werden, erheblich schlechter. Wird das Depot also von der Privatperson eröffnet, so kann dieser Vorgang wesentlich günstiger und auch steuerschonender sein.
Worauf Freiberufler achten müssen
Der Freiberufler unterliegt genauso der Steuerpflicht wie die Privatperson. Jedoch gibt es Unterschiede bei der Art der Besteuerung. Auch die Vorgehensweise ist anders. So werden die Kapitalerträge in einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu den sogenannten Unternehmenserträgen gezählt; die Zinsen und die Dividenden sind also gleichgestellt mit den Erlösen, die durch Verkäufe erzielt werden konnten.
Das heißt für den Freiberufler, dass die Erträge mit einer Abgeltungssteuer (25 Prozent) belastet werden. Zudem kommen noch die Gewerbesteuer und auch der IHK-Beitrag hinzu; der IHK-Beitrag wird anhand der übermittelten Gewinn-und-Verlust-Rechnung berechnet. Zinserträge, die aus festverzinslichen Wertpapieren lukriert wurden, können jedoch nicht mit den Verlusten verrechnet werden, die im Zuge des Aktienhandels entstanden sind.
Warum Firmendepots nicht zu 100 Prozent empfohlen werden können
Der Beitrag, der an die IHK zu entrichten ist, erhöht sich mit dem Firmendepot. Gewinne aus dem Depot werden zudem mit den Erlösen gleichgestellt, die etwa durch Dienstleistungen oder durch Produktverkäufe erzielt werden konnten – sie fließen in den Gesamtgewinn. Das heißt, dass auch die Gewerbesteuer steigt. Ist der Freiberufler auch Mitglied der IHK, so werden die Gewinne auch herangezogen, wenn es zur Berechnung des IHK-Beitrags kommt. In weiterer Folge erhöht sich dann auch der Beitrag, der an die gesetzliche Krankenkasse entrichtet werden muss. Zählen die Kapitalanlagen also nicht zum Firmenvermögen, so ist es ratsam, wenn der Freiberufler von Anfang an darauf achtet, die Geldanlagen voneinander zu trennen.
Ein Kommentar
Hm, interessanter Ansatz. Habe meine Rücklagen klassisch auf einem Tagesgeldkonto angelegt, das aktuell ja nicht mal die Inflationsrate ausgleicht.
Allerdings: ein Freiberufler zahlt doch weder Gewerbesteuern noch IHK-Beiträge. Also ich jedenfalls nicht, deshalb habe ich mich ja nachträglich als Freiberufler einstufen lassen.