Für Freiberufler und Informatiker eröffnen aktuelle BFH-Urteile neue Chancen. Wer bis zum 31. Dezember 2012 Einspruch erhebt, bekommt eventuell Geld vom Finanzamt zurück. Allerdings: Der Einspruch muss zwingend bis zum 31. Dezember erfolgen.
Welcher Steuerpflichtige träumt nicht davon, seine an das Finanzamt gezahlte Steuer erstattet zu bekommen? Diese Möglichkeit gibt es neuerdings für Freiberufler und Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen. Es winken nicht nur die Rückzahlung sondern zusätzlich steuerfreie 6 Prozent Zinsen per anno.
„Neue Tatsachen“ können kleine Wunder wirken
Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch. Es gibt unter bestimmten Umständen sehr wohl rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt „neue Tatsachen” vorgetragen werden können. Dies wird besonders interessant, da die Gemeinden deutschlandweit zurzeit die Gewerbesteuer erhöhen.
Doch wie kann ein Freiberufler das Finanzamt überzeugen? Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit im Bereich der Softwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemässen Vorgehensweise.
Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllen diese hohen Anforderungen nicht und zahlen ärgerlich die Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, dann sind diese Tatsachen dem Finanzamt strategisch glaubhaft zu machen.
Welche Fristen sind zu berücksichtigen?
Es gilt eine Frist von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Das heißt: Ein Freiberufler, der seine Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2006 erst im Jahr 2008 abgab, hat bis Ende 2012 die Möglichkeit, eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ab 2006 zu beantragen.
Wie geht man erfolgreich vor?
Der Steuerpflichtige sollte auf jeden Fall versuchen, sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Klagen vor dem Finanzgericht verursachen jahrelange Laufzeiten und in vielen Fällen hohe zusätzliche Zinszahlungen, wenn die Klage verloren geht.
Schlüssel zum Erfolg ist eine strategisch fundierte Beweisführung im Bereich der relevanten Informatikthemen. Die Anerkennung erfolgt nur über Beweise der Informatikausbildung, der Tätigkeit sowie ingenieurvergleichbaren Vorgehensweise und nicht durch Argumentationsketten im juristischen oder steuerrechtlichen Bereich. Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sind die Finanzämter regelmäßig von der Freiberuflichkeit zu überzeugen.
So erlangt man den Status als Freiberufler
Die Feststellungslast für das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Steuerpflichtige. Mit einer methodisch ausgerichteten und überzeugenden Beweisführung ist der Status als Freiberufler durchaus erzielbar.
Und das lohnt sich: Denn dann fallen neben der Gewerbesteuer der IHK-Beitrag, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Kosten für eine doppelte Buchführung sowie die Bilanzerstellung weg. Das spart Zeit und Geld. Kommt es zu einer rückwirkenden Einstufung als Freiberufler, ist es zusätzlich möglich, die IHK-Beiträge erstattet zu bekommen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, den Status als Freiberufler anzustreben. Die Erfolgsaussichten sind bei einer stringent methodischen Darstellung hoch. Suchen Sie sich gegebenenfalls einen professionellen Ratgeber.
Peter Brenner steht für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von etwa 20 Minuten die Prüfung der Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und die Festlegung der erforderlichen Schritte beim Finanzamt. Auch zu den anderen in diesem Artikel behandelten Themen können Sie ihn befragen. Nutzen Sie diese Chance.
Wichtige Hinweise für Freiberufler und Informatikerzum Thema folgen in Teil 2 dieses Beitrags noch in dieser Woche.