Auch wenn das Risiko, einen klassischen Sachschaden zu verursachen, in vielen IT-Projekten niedriger ist als beispielsweise die Risiken durch Datenverlust, Programmierfails, Rechtsverstöße oder Überschreitung von Deadlines, zeigt die Schadenpraxis: Auch den Sachschaden sollte der Freiberufler auf dem Schirm haben. Das verdeutlicht ein aktueller Schadensfall eines IT-Freiberuflers, der ein unbrauchbares Patch-Trunk-Kabel und einen Sachschaden im hohen vierstelligen Bereich zur Folge hatte.
Bei meiner Arbeit als Vermögensschadenexperte bei exali.de landen solche Fälle oft bei mir auf dem Schreibtisch. Dabei ist es wichtig, den versicherungstechnischen Unterschied zwischen sogenannten „echten“ Vermögensschäden sowie „unechten“ Vermögensschäden als Folge von Sachschäden zu kennen – und was das in punkto Absicherung für den IT- Freiberufler bedeutet.
Glasfaserkabel schnallt zurück: Port-Verbindungen irreparabel kaputt
Eine kleine Unachtsamkeit kann in manchen Fällen teure Folgen nach sich ziehen: Als ein IT-Freiberufler für seinen Kunden aus der Pharmabranche eine Netzwerk-Switch ähnliche Komponente in den Server-Schrank einbauen wollte, machte ihm die scharfe Kante einer Führungsschiene einen Strich durch die Rechnung: Beim Einbau der neuen Hardware rieb das Glasfaser-Trunk-Kabel mehrfach an der scharfen Kante, bis die Fasern nicht mehr standhielten.
Es musste ausgetauscht werden – was bei einem Glasfaser-Trunk-Kabel eine teure Angelegenheit ist. Die Materialkosten und die Inbetriebnahme summierten sich am Ende auf rund 7.500 Euro.
Ein saftiger finanzieller Schaden, für den der Kunde den, von ihm beauftragten, IT- Freiberufler in Haftung nahm. Schließlich ging das kaputte Kabel ja auf dessen Kappe…
Erklärung: Echte vs. unechte Vermögensschäden
Das Missgeschick des IT- Freiberufler zeigt, dass es eben auch im IT-Bereich zum Sachschaden kommen kann – auch wenn dies weniger häufig vorkommt. Meist resultieren berufliche Fehler im IT- und Telekommunikationsbereich in sogenannte „echte“ bzw. „reine“ Vermögensschäden. So werden versicherungstechnisch Situationen definiert, in denen weder eine Person noch eine Sache zu Schaden gekommen, einem Dritten jedoch (etwa dem Auftraggeber) durch berufliche Fehler in der Dienst- oder Werkleistung des IT- Freiberufler ein finanzieller Nachteil bzw. finanzieller Schaden entsteht.
Risiken sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Datenverlust aufgrund von Softwarefehlern, Fails in der Programmierung, Verstöße gegen das Urheberrecht, die Überschreitung von Deadlines oder die unabsichtliche Übertragung von Schadsoftware.
Doch auch Sachschäden können – neben der beschädigten Sache an sich – teure Konsequenzen nach sich ziehen: So kann sich aus einem Sachschaden ein Folgeschaden mit weiteren finanziellen Nachteilen für den Kunden entwickeln. Im Jargon der Versicherer auch „unechter“ bzw. „unreiner“ Vermögensschaden genannt.
Im beschriebenen Beispiel wäre dies der Fall gewesen, wenn aufgrund des beschädigten Patch-Trunk-Kabels Geschäftsbereiche des Kunden unterbrochen worden und es zum Umsatz- und Gewinnausfall gekommen wäre. Ein Szenario, das den ursprünglichen Sachschaden von 7.500 Euro sicherlich multipliziert hätte.
IT-Haftpflicht für Freiberufler: Kriterien für umfassenden Versicherungsschutz
Dass ein ursprünglicher Schaden durch einen Folgeschaden noch mal deutlich teurer werden kann, dessen sind sich viele IT- Freiberufler bei kleineren Aufträgen oder Projekten häufig leider nicht bewusst.
Gerade in punkto Kriterien für eine umfassende Absicherung sollten IT- Freiberufler das jedoch berücksichtigen – und darauf achten, dass ihre IT-Haftpflicht neben angemessenen Versicherungssummen sowohl
- echte Vermögensschäden, als auch
- Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden (= unechte Vermögensschäden)
abdeckt.
Empfehlenswert sind deshalb Versicherungslösungen, die beide Schadenarten abdecken. Für echte Vermögensschäden geschieht das über die Vermögensschadenhaftpflicht. Für Personen- und Sachschäden übernimmt das die Betriebshaftpflicht, welche z.B. auch eine Produkthaftpflicht enthalten kann.
Eine spezielle IT-Haftpflicht vereint idealerweise beide Absicherungen (Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) als fest integrierte Bausteine in einem Haftpflicht-Konzept.