Es war ein digitaler Super-GAU, den die Carsharing-Tochter car2go der Daimler AG vor Kurzem erlebte: Durch ein Problem bei Server-Arbeiten ging der komplette Betrieb offline. In 27 Städten weltweit standen knapp 11.000 Fahrzeuge still. Für drei Stunden ging Nichts mehr und auch die Hotline des Carsharing-Dienstes war dem Ansturm an Anrufern nicht gewachsen. Grund für den Totalausfall: Eine technische Panne beim Dienstleister, über den das System läuft. Der verantwortliche IT-Experte ist hier nicht zu beneiden.
Am Beispiel von car2go beschreibt der Artikel, wie schnell Fehler von freiberuflichen IT-Experten zu hohen Schadensumme führen und wie Freiberufler ihre beruflichen Risiken (Fremd- und Eigenschäden) absichern können.
car2go: Hoher Schaden durch Server-Arbeiten
Die Schadensumme durch den Fail bei Server-Arbeiten dürfte für car2go beachtlich sein. Nicht nur, dass in den Stunden der Ausfalls weltweit kein einziger Mietvertrag geschlossen werden konnte, die Kunden konnten die gemieteten Fahrzeuge auch nicht wie gewohnt mit ihrer Mitgliedskarte verschließen. Deshalb nahmen sie die Schlüssel mit, die dann einzeln wieder eingesammelt werden mussten.
Ein teurer Totalausfall. Denn zu den Kosten für die Abwicklung der Probleme und dem Umsatzausfall addiert sich auch der Imageschaden. Und das alles wegen eines Server-Problems, wie heise online http://www.heise.de/newsticker/meldung/Carsharing-Weltweiter-Netzausfall-bei-car2go-2192269.html?wt_mc=nl.ho schreibt.
Wer zahlt bei IT-Fehlern?
Ich will den Fall von car2go weiter denken: Was droht einem freiberuflichen IT-Experten, wenn sein Auftraggeber – also ein Dritter – durch seinen Fehler Schaden erleidet?
Die Antwort ist denkbar einfach: Der Kunde wird versuchen, sich den Schaden vom Dienstleister bezahlen zu lassen – der IT Freiberufler muss mit einer Kostenforderung rechnen. Und der Fall von car2go zeigt, wie schnell ein kleiner Fehler einen hohen Schaden auslösen kann. Hat der IT-Experte dann keine Absicherung, auf die er die Kosten abwälzen kann, steht er vor finanziellen Problemen.
IT Freiberufler: Fails und Haftungsrisiken in der Praxis
Ein derartiges für die IT-Branche spezifische Berufshaftpflicht (auch IT-Haftpflicht genannt) sollte nicht nur Vermögensschäden, Personen- sowie Sachschäden abdecken und damit vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, sondern auch bestimmte Eigenschäden versichern.
Denn IT-Freiberufler haben in ihrem Beruf weit mehr Haftungsrisiken zu tragen, als auf den ersten Blick ersichtlich. Hier nur einige Beispiele für mögliche Fails im IT-Projekt, die zu Schadenersatzansprüchen seitens geschädigter Dritter (z.B. Auftraggeber) führen können:
- Verstoß gegen Urheber-, Lizenz-, Domain-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte
- Fehlgeschlagene Installation hergestellter oder gelieferter Software
- Fehlerhafte Programmierung oder IT-Beratung
- Fahrlässige Übermittlung Schadsoftware (z.B. Viren)Trojanern
- Schäden bei Web-Design, Web-Hosting, Internet-Providing
- Mangelhafte Ausführung durch eigene Subunternehmer
- Nicht ausreichend erprobte Produkte- oder Leistungen
- Fehlerhafte Datenerfassung oder Datenverarbeitung
- Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
- Verlust oder Beschädigung von Arbeitsdokumenten oder Daten
- Verzögerungen im IT-Projekt
Eigenschäden durch Cyber-Kriminalität nicht unterschätzen
Dazu kommen Eigenschäden durch zunehmende Internet-Kriminalität (z.B. Hackerangriffe, DoS-Attacken, gestohlene Geräte und Daten sowie Datenrechtsverletzungen). Ein Thema, das viele IT-Freiberufler häufig nicht ernst nehmen. „Wer will denn von mir kleinem Dienstleister was?“ ist beispielsweise häufig zu hören.
Doch das täuscht: Gerade Freiberufler und mittelständische Unternehmen werden gezielt von Hackern instrumentalisiert, um über sie an die Daten ihrer Auftraggeber heranzukommen. Man-in-the-Middle werden diese Angriffe genannt, die als Konsequenz nicht nur Schadebersatzforderungen seitens der Auftraggeber nach sich ziehen, sondern auch für teure Eigenschäden beim IT-Experten selbst sorgen können.
Eine Berufshaftpflicht für die IT-Branche sollte auch hier Lösungen bieten, die den IT-Dienstleister schützen.
Hier finden Sie eine übersichtliche Checkliste von Ralph Günther mit den neun wichtigsten Kriterien, die eine gute Berufshaftpflicht für IT-Freiberufler (IT-Haftpflicht) erfüllen sollte.