Um vom Finanzamt unbeanstandet anerkannt zu werden, müssen Fahrtenbücher strengen Anforderungen genügen. Thomas Buck hat sie zusammengefasst.
Anforderungen an Form und Durchführung
- Geordnete und geschlossene äußere Form
- Fortlaufende und zeitnahe Erfassung
- Berufliche Veranlassung muss plausibel erscheinen
- Angaben müssen gegebenenfalls einer stichprobenartigen Nachprüfung standhalten
Inhalt eines Fahrtenbuchs laut Finanzverwaltung
- Datum
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit
- Reiseziel, bei Umwegen auch die Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Bei Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben
- Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk
Ausnahme für Handelsvertreter und ähnliche Berufsgruppen
Wenn bei einer Fahrt mehrere Kunden/Geschäftspartner aufgesucht werden, genügt nach Urteil des Bundesfinanzhof folgendes:
- Eintrag des am Ende der Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstandes
- Eintrag der Kunden/Geschäftspartner in chronologischer Reihenfolge
Das Fahrtenbuch ist durchgehend zu führen und kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum begrenzt werden.
Erleichterungen sind ggf. möglich für
- Kundendienstmonteure und Handelsvertreter
- Taxifahrer
- Fahrlehrer
- Sicherheitsgefährdete Personen
Elektronisches Fahrtenbuch
- Muss denselben Informationsgehalt haben wie ein manuell geführtes Fahrtenbuch
- Voraussetzung für die Anerkennung: Nur „manipulationssichere Software“ wird anerkannt, die keine Änderungen der einmal vorgenommenen Eintragungen zulässt oder jede Änderung automatisch dokumentiert
- Wichtig: Excel – Fahrtenbücher werden nicht anerkannt
4 Kommentare
Das kenn ich nur zur Gute. Da ich dazu bisher nicht diszipliniert gewesen bin, habe ich bisher auch kein Fahrtenbuch geführt. Dank des technischen Fortschritts gibt es allerdings im 21. Jahrhundert elektronische Fahrtenbücher.
Das macht es bequem und gleichzeitig ordnungsgemäß.
Ich nutze seit längerem das TripLogPro!
Das ist echt klasse! Jetzt macht das Fahrtenbuch führen wieder Spass! 🙂
Hier ein Beispiel für ein innovatives elektronisches Fahrtenbuch:
http://www.elektronisches-fahrtenbuch.com
Hallo, ich führe z.Zt. auch ein manuelles Fahrtenbuch und würde gern auf ein elektronisches Fahrtenbuch umsteigen. Gibt es denn Software, die definitiv vom Finanzamt akzeptiert wird? Mein FA konnte/wollte mir auf Nachfrage keine nennen. Und ich möchte nicht nach über einem Jahr Nutzung vom FA den Bescheid bekommen, das elektronische Fahrtenbuch werde nicht akzeptiert.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Hallo Kai,
von der Finanzverwaltung gibt es keine Positiv-Liste welche Software für elektronische Fahrtenbücher akzeptiert wird. Nach unseren Informationen wird es auch keine Positiv-Liste in naher Zukunft geben.Grundsätzlich müssen die o. a. Voraussetzungen erfüllt sein.
Man sollte wirklich darauf achten, dass das Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht. Denn wenn nicht und es dann nicht akzeptiert wird, tritt automatisch die 1%-Regelung in Kraft.