Wer als Selbstständiger einen Firmenwagen besitzt und diesen auch für private Zwecke nutzt, dem entsteht ein Nutzungswert, der sogenannte geldwerte Vorteil. Daher müssen – sofern das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen darstellt – die private Nutzung, aber auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich angerechnet werden.