Freiberufler brauchen eine vernünftige Altersvorsorge. Wer darauf in jungen Jahren verzichtet in der Hoffnung, dafür sei immer noch Zeit, begeht Kamikaze auf Raten. Dies gilt mehr noch für den Selbstständigen und Freiberufler mittleren Alters. Spätestens ab 40 Jahren ist es höchste Zeit, etwas fürs Alter anzusparen.
Autor: Brigitte Kucz
Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch einer fürchtet den Weltuntergang. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben.
In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.
Nicht nur ängstliche Naturen unter den Freiberuflern fürchten sie – die Berufsunfähigkeit. Denn gerade für sie ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz – und die Basis ihrer beruflichen Existenz. Ohne Absicherung kann der Verlust der Arbeitskraft blitzschnell ins finanzielle und berufliche Abseits führen.
Biometrische Risiken – hinter diesem Fachbegriff aus der Versicherungsbranche stecken in der Regel ebenso ungeplante wie unerwünschte Ereignisse und deren Folgen: Unfall, Krankheit, Todesfall. Sie alle haben aus versicherungstechnischer Sicht eines gemeinsam: Sie schmälern die Fähigkeit des Betroffenen, Geld zu erwirtschaften, oder machen sie ganz zunichte.
Versicherte verbinden ihre Krankengeld-Absicherung häufig mit dem bestehenden Krankenversicherungsschutz. Das allerdings ist für IT-Freiberufler nicht immer optimal und ausreichend. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Freiberufler in der Regel einen Tarif mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld wählen. Ohne Krankentagegeldanspruch liegt der Beitragssatz derzeit bei 14,9 Prozent, er steigt bei Mitversicherung des Krankentagegeldes auf 15,5 Prozent.