Autor: Brigitte Kucz

Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch einer fürchtet den Weltuntergang. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben.

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In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.

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Versicherte verbinden ihre Krankengeld-Absicherung häufig mit dem bestehenden Krankenversicherungsschutz. Das allerdings ist für IT-Freiberufler nicht immer optimal und ausreichend. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Freiberufler in der Regel einen Tarif mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld wählen. Ohne Krankentagegeldanspruch liegt der Beitragssatz derzeit bei 14,9 Prozent, er steigt bei Mitversicherung des Krankentagegeldes auf 15,5 Prozent.

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