Autor: Comparon GmbH

Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.

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