Immer mehr Berufstätige sind als freie Mitarbeiter oder „Freelancer“ unterwegs. Oft bezeichnen sie sich auch als Freiberufler. Häufig werden die Begriffe aber falsch verwendet. Ein Ausflug in die Welt der „Freien“.
Autor: Dirk Mahler
Die Abgrenzung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden kann schwierig sein. Komplexe steuerliche und rechtliche Fragen ergeben sich insbesondere beim Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Gesellschaften. Fragen zu dem Thema beantwortet der Rechtsanwalt und Steuerberater Dirk Mahler von der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP.
Spaß an Buchhaltung und Steuern – das dürfte bei Freiberuflern wohl allenfalls für die Gruppe der Steuerberater gelten. Die übrigen Angehörigen der freien Berufe wie z.B. im IT-Bereich, Ärzte, Journalisten, Musiker, Architekten oder Rechtsanwälte empfinden diese Verwaltungstätigkeit eher als lästige Pflicht. Unabhängig davon, ob man sich als Freiberufler nun selbst um die laufende Buchhaltung und notwendigen Steuererklärungen kümmert oder ob man dies einem Dienstleister wie dem Steuerberater überlässt, sollte man doch zumindest die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Pflichten kennen.