Wie Gewerbetreibende schließen sich auch Freiberufler in Gesellschaften zusammen. Meist sind es Personengesellschaften wie die GbR oder die Partnerschaftsgesellschaft, die das rechtliche Gerüst bilden. Trotz aller guten Vorsätze bei der Gründung, halten solche Zusammenschlüsse nicht für die Ewigkeit – und in vielen Fällen führen Streitigkeiten letztlich zur Trennung.