Natürlich haben auch Freiberufler einen Anspruch auf Elterngeld. Die staatliche finanzielle Unterstützung erleichtert den Ausstieg auf Zeit auch für Selbständige. Alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Elterngeld.