Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.