Autor: Maike Backhaus

Maike Backhaus, Jahrgang 1976, schreibt seit dem Ende ihres Jurastudiums als Fachredakteurin beim „Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag“ (Wolters Kluwer Deutschland/www.steuertipps.de). Ihre Themen sind dort vor allem Steuerrecht für Freiberufler und Arbeitnehmer. An ihrer Arbeit gefällt ihr besonders, dass das Steuerrecht immer wieder neue Überraschungen bereithält sowie die Aufgabe, die oft trockene und/oder komplizierte Materie für alle verständlich darzustellen.

Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.

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Ab dem 18. Geburtstag eines Kindes muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die staatliche Förderung durch Kindergeld, Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen weiterläuft. Ob die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes vorliegen, muss von den Kindergeldberechtigten nachgewiesen werden. Liegen keine Gründe für die weitere Gewährung von Kindergeld vor oder werden diese Gründe nicht nachgewiesen, streicht die Familienkasse das Kindergeld.

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Wenn sich Freiberufler zu einer Personengesellschaft zusammenschließen, erzielen die Gesellschafter als Mitunternehmer nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn alle Gesellschafter freiberufliche Leistungen erbringen. Sind Leistungen auch nur eines Gesellschafters als gewerblich einzustufen, wirkt sich das regelmäßig auf die Einkunftserzielung aller Gesellschafter aus: Die Gewerblichkeit „färbt ab“, und die Personengesellschaft wird insgesamt gewerblich tätig.

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Wer als Freiberufler in den eigenen vier Wänden sein Büro hat, will die entsprechenden Kosten natürlich steuerlich geltend machen. Denn die anteiligen Kosten für Miete, Zinslast und Nebenkosten können den Gewinn ordentlich drücken und Steuern sparen helfen. Ob Sie die Kosten absetzen können oder nicht, hängt auch davon ab, wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit gestalten.

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Mit der Riester-Rente wird die private Altersvorsorge gefördert. Begünstigt sind dabei nur solche Produkte, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten – also Rentenversicherungen, Bankauszahlungspläne, Investmentfonds und Kapitalisierungsprodukte. Die Riester-Rente ist in erster Linie etwas für Angestellte und Beamte. Aber auch Freiberufler können von der Riester-Förderung profitieren – jedenfalls in zwei Fällen.

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In Teil 2 der Serie erhielten Sie zahlreiche Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und zudem eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart. Lesen Sie nun im 3. Teil der Serie, wie Sie bei gemischten Tätigkeiten der Gewerbesteuerpflicht entgehen können.

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In Teil 1 der Serie wurde zunächst die Trennung zwischen den Gruppen der freiberuflichen Einkünfte herausgearbeitet und welche Einordnung die meisten Vorteile für Freiberufler bietet. Lesen Sie nun im zweiten Teil der Serie weitere Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und erhalten eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart.

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Ein Freiberufler hat im Vergleich mit einem Arbeitnehmer deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann dadurch die Höhe der Einkommensteuer besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden. In der dreiteiligen Serie „Steuertipps für Freiberufler“ bekommen selbstständig Tätige jeweils konkrete Hinweise, wie sie Steuerliche Vorteile nutzen und erhalten praktische Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt.

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