Im Jahre 2002 wurde das für Freiberufler geltende strikte Werbeverbot gelockert. Zwar darf Werbung für Freiberufler einerseits keine irreführe oder belästigende Wirkung besitzen und so existieren egal für welche freiberufliche Berufsgruppe noch immer zahlreiche Einschränkungen. Allerdings ist es durchaus erlaubt mit berufsbezogenen Inhalten zu werben. Da es sich für Freiberufler ohnehin anbietet Auskunft über ihre Qualifikationen, Leistungen und Spezifikationen zu geben, geht dieses Werberecht mit der tatsächlichen Berufspraxis einher. Beachtet werden muss lediglich, dass keine Vergleiche mit der Konkurrenz erfolgen dürfen oder Konkurrenten herabgesetzt werden.