Autor: Markus Timm

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Markus Timm ist Partner der Kanzlei Peukert & Timm in Potsdam. Er begleitet und berät Unternehmen sowie Dienstleister in der IT-Branche.

Für IT-Freelancer, die im Onlinebereich tätig sind, stellt es immer wieder eine Herausforderung dar, die Websites ihrer Kunden für Suchmaschinen zu optimieren, damit diese besser gefunden werden. Zur Suchmaschinenoptimierung bedienen sich die Freelancer zwangsläufig der Verbesserung von AdWords oder Metatags. Was viele jedoch nicht wissen: Oftmals folgen der Suchmaschinenoptimierung einer Website dann Schadensersatzforderungen wegen möglicher Urheberrechts- und Markenverletzungen. Wie dennoch Webseiten optimiert werden können, ohne dass solche Forderungen an den Freelancer gestellt werden, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Markus Timm.

Weiterlesen

In vorangegangenen Beiträgen für den SOLCOM Newsletter hatte Rechtsanwalt Markus Timm bereits Fragen zur IT-Sicherheit erläutert. Diesmal wendet er sich dem Problemgebiet der Schlechtleistung zu, da trotz ggf. sorgfältiger Arbeit die vereinbarte Leistung einen oder mehrere Mängel aufweisen kann.Hier bewegen sich viele Freelancer oftmals unbewusst auf einem rechtlich für sie unsicheren und mitunter existenziell gefährdenden Gebiet. Was es zu beachten gilt, erläutert RA Timm anhand von praktischen Beispielen aus der IT-Projektarbeit.

Weiterlesen

Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential“ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang zu den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.

Weiterlesen

Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „ IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential “ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang mit den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.

Weiterlesen

Durch die rasante Entwicklung in der Informationstechnologie und der dadurch wachsenden Bedrohungen (wie z.B. durch Viren) ist die Bedeutung der IT-Sicherheit, insbesondere auch in Unternehmen, deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber hat dabei relativ eindeutig geregelt, wer für einen entstandenen Schaden im Zweifelsfall haftet. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Auch IT-Freelancer können im Schadensfall zur Haftung herangezogen werden. Rechtsanwalt Markus Timm führt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage auf, in welchem Umfang IT-Sicherheit heutzutage von Unternehmen gewährleistet werden muss und welche Chancen und Risiken für externe IT-Dienstleister dadurch im IT-Bereich entstehen.

Weiterlesen