Bei dem Aspekt der Besteuerung eines Kraftfahrzeuges stellt sich dem Steuerpflichtigen auch zwangsläufig die Frage, ob das eigene Fahrzeug nun als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen klassifiziert wird. Diese Thematik impliziert jedoch nicht nur den Gesichtspunkt der Zuordnung, sondern zieht zudem weitere Kriterien nach sich, welchen man bei einer Steuererklärung Beachtung schenken sollte. Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen gibt Ihnen Rechtsanwalt Martin Müller-Spickermann im vorliegenden Beitrag.