Autor: Martin Stabno

Rechtsanwalt und Dipl. Verwaltungswirt Martin Stabno ist Partner der Kanzlei Feil Rechtsanwälte. Herr Stabno ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Internetrecht, Informationsfreiheitsrecht und ElektroG.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) ein lang erwartetes Urteil gesprochen und die Gelegenheit genutzt, das Persönlichkeitsrecht im Internetzeitalter neu zu bestimmen. Das Urteil hat eine weit reichende Bedeutung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren der sog. „Online-Durchsuchung“ und dürfte zukünftig für weitere Rechtsfragen, mit Bezug zu personenbezogenen Daten im Internet, eine entscheidende Grundlage bieten.

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