Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) ein lang erwartetes Urteil gesprochen und die Gelegenheit genutzt, das Persönlichkeitsrecht im Internetzeitalter neu zu bestimmen. Das Urteil hat eine weit reichende Bedeutung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren der sog. „Online-Durchsuchung“ und dürfte zukünftig für weitere Rechtsfragen, mit Bezug zu personenbezogenen Daten im Internet, eine entscheidende Grundlage bieten.