Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Daher hat das BMWi die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene Unternehmen und Freie Berufe ergänzt.
Autor: Peter Brenner
Bisher standen staatliche Fördergelder durch Antragsstellung bei der KfW im Rahmen des Gründercoaching Deutschland zur Verfügung. Dieses Programm wird ab Januar 2016 durch ein einheitliches Beratungsförderungsprogramm des Bundes abgelöst. Dabei gibt es wichtige Änderungen.
„Gründer sollten von Anfang an auf eine strategisch ausgerichtete Positionierung im Beratermarkt achten“, ist Existenzgründungsberater und Vorstandsmitglied im Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e. V. Peter Brenner überzeugt. Dazu gehört, dass sich der zukünftige Freelancer im Vorfeld einige Fragen stellt: Welche Themen kann und will er beraten? Wie kann sich der Selbständige den Freiberuflerstatus sichern und die Scheinselbständigkeit bzw. Rentenversicherungspflicht verhindern? „Zudem sollte er sich auch mit den Thema der Vertragsgestaltung hinsichtlich Haftung und Kundeschutz auseinander setzen“, ergänzt der Coach. Eine erfolgsversprechende Existenzgründung könnte nach Peter Brenner wie nachfolgend dargestellt verlaufen:
Mut für den Start in die Selbständigkeit ist allemal nötig – und das gilt natürlich nicht nur für Informatiker. Allerdings: Inzwischen gibt es durchaus Hilfestellungen, die diesen Schritt begleiten und erleichtern können. Wer sich im Vorfeld über die Möglichkeiten informiert, hat verbesserte Startchancen, sich eine solide Basis für eine Existenz als Freiberufler zu schaffen. Dazu gehört natürlich auch, dass man seine strategische Position am Markt sehr klar und bewusst definiert. Die optimale Positionierung bringt die eigenen Fähigkeiten mit der aktuellen und künftigen Nachfrage in Einklang und erlaubt es, umsatzträchtige Marktnischen aktiv zu besetzen.
Für Freiberufler und Informatiker eröffnen aktuelle BFH-Urteile neue Chancen. Wer bis zum 31. Dezember 2012 Einspruch erhebt, bekommt eventuell Geld vom Finanzamt zurück. Nachfolgend einige wichtige Hinweise und Tipps für Freiberufler, die sich diese Chance eröffnen wollen.
Für Freiberufler und Informatiker eröffnen aktuelle BFH-Urteile neue Chancen. Wer bis zum 31. Dezember 2012 Einspruch erhebt, bekommt eventuell Geld vom Finanzamt zurück. Allerdings: Der Einspruch muss zwingend bis zum 31. Dezember erfolgen.
Immer wieder stolpern Existenzgründer, aber auch gestandene IT-Berater über Steuer- und Sozialversicherungsfallen, die fatale wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Wer sich gut informiert und kompetent beraten läßt, kann diese Fallen vermeiden. Nachfolgend einige weit verbreitete Irrtümer und ihre Richtigstellung.
Interview mit dem BVSI-Vorstand und Sachverständigen / Existenzgründungscoach Peter Brenner zu Gründung und Marketing für IT-Freiberufler
Irgendwann trifft es jeden selbständig tätigen Informatiker: das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an. Was ist zu tun und ist es möglich, dieses Ereignis sogar positiv zu nutzen? Peter Brenner berichtet aus eigener Erfahrung und nach inzwischen zwei überstandenen Prüfungen.
Der Start in die Selbständigkeit ist für Informatiker ein mutiger Schritt, der durch neue Aspekte erleichtert wird, berichtet Peter Brenner, Existenzgründungsberater und Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik. Durch die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten gilt es, die Basis für eine solide Existenz zu schaffen und eine optimale strategische Position zu sichern. Dieser Beitrag eignet sich jedoch nicht nur für Freiberufler, die mit dem Gedanken einer Existenzgründung spielen, sondern auf Grund des angeführten Fragenkataloges zur Überprüfung wichtiger Aspekte ebenso auch für Selbstständige, die eine Existenzgründung bereits vorgenommen haben.
Bisher standen vor einer Existenzgründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden. Peter Brenner, Existenzgründungsberater und Sachverständiger im Bereich der Informatik, erläutert in seinem Artikel, wie man mit Hilfe einer geförderten Beratung die Anerkennung als Freiberufler erzielt und die Risiken einer Scheinselbstständigkeit minimiert. Zusätzlich steht er den Abonnenten des SOLCOM Online Magazins im Zuge unserer Leseraktion für eine kostenlose telefonische Beratung zur Verfügung.
Verstärkt fordern die Finanzverwaltungen den Nachweis des ingenieurmäßigen Vorgehens, als Bedingung für die Anerkennung von Informatikern als Freiberufler. Aber wie lässt sich diese Anforderung überhaupt beweisen? Der Sachverständige für Informatik Peter Brenner berichtet von den Erfahrungen der letzten Monate. Informatiker sind häufig selbst unsicher, ob Sie überhaupt ingenieurmäßig und ingenieurvergleichbar tätig sind. Dann kommt die nächste Hürde: Diese Anforderung ist dann auch noch einem Finanzbeamten zu belegen, der in der Regel weder eine Informatikausbildung besitzt, noch über das erforderliche Wissen verfügt. Kann das überhaupt gelingen?
Das Jahr 2007 wurde wie kein anderes von neuen Verordnungen und Rechtssprechungen für den IT-Bereich geprägt. Auch für 2008 sind weitere Änderungen in Sicht: Informatiker geraten dadurch nicht selten ins Visier der deutschen Behörden. So verlangen beispielsweise immer mehr Finanzämter umfangreiche Beweise für die Anerkennung als Freiberufler. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer normalen Betriebsprüfung verlangt die DRB verstärkt Kontenklärungen. Was darüber hinaus auf Informatiker zukommen kann und wie man Schwierigkeiten mit den Behörden vermeidet, erläutert Sachverständiger für Informatik Peter Brenner.
Es klingt fast zu schön um wahr zu sein: Selbstständige Informatiker, die bisher vor dem Finanzamt als gewerbesteuerpflichtig galten, haben seit 2006 die Möglichkeit, im Falle einer Anerkennung als Freiberufler nicht nur von der Gewerbesteuer entbunden zu werden, sondern sogar die bereits entrichtete Steuer rückwirkend zurückerstattet zu bekommen. Zusätzlich können hierbei 6% Zinsen pro Jahr gezahlter Gewerbesteuer zu Gunsten der IT-Spezialisten erwirkt werden. Informatiker und Sachverständiger Peter Brenner erläutert, was möglich und nötig ist, um eine entsprechende Anerkennung als Freiberufler zu erwirken.