Die wichtigste Informationsquelle des Finanzamtes ist der Steuerzahler selbst. Mit jeder Steuererklärung legt der Steuerzahler alle Daten offen, die zur Festsetzung der Höhe der anfallenden Steuern dienen. Sind in den Daten Angaben enthalten, die für das Finanzamt nicht schlüssig sind, werden entsprechende Nachforschungen angestellt. Welche Daten die Finanzbeamten vom Steuerbürger im Zuge einer solchen Nachforschung abrufen können und was der Steuerzahler in naher Zukunft zu erwarten hat, erläutert Steuerberater und Dipl. Betriebswirt Rudolf Schollmaier.
Autor: Rudolf Schollmaier
Am 6. Juli dieses Jahres wurde die Unternehmensteuerreform vom Bundesrat verabschiedet. Sie tritt am 1.1.2008 in Kraft, einzelne Regelungen gelten aber bereits ab 2007. Im Zuge der Internationalisierung sah sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst, die Ertragsteuer für Kapitalgesellschaften zu senken. Damit auch Personenunternehmen nicht leer ausgehen, versuchte man auch hier steuersenkende Maßnahmen unterzubringen.Der Versuch einer Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist jedoch als gescheitert anzusehen. Zum einen, weil etliche Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung der Steuerausfälle beschlossen wurden, zum anderen, weil neue Verschärfungen für die KMU hinzu kommen.