Autor: Thomas Feil

Rechtsanwalt Thomas Feil ist Fachanwalt für Informationsrecht und Arbeitsrecht, Geschäftsführer der Feil rechtsanwaltsgesellschaft mbH und darüber hinaus ordentliches Mitglied des Fachausschusses Informationstechnologierecht der Rechtsanwaltskammer Celle.

Gefühlte Sicherheit ersetzt in Unternehmen nicht selten die tatsächliche Absicherung gegen Risiken im Umgang mit der IT. Dies jedenfalls ist der Eindruck, den man als IT-Experte in der Beratungspraxis und angesichts der Umsetzung bei den Unternehmen gewinnt. Viele Unternehmen verlassen sich auf ihre IT-Abteilung in der Hoffnung, dass die dortigen Experten schon die richtigen Maßnahmen ergreifen werden.

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Ohne Zustimmung der Wirtschaft hat das Bundesministerium des Inneren im Jahr 2007 die neuen Einkaufsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht. Wie die bereits zuvor veröffentlichten Einkaufsbedingungen tragen sie den Titel „EVB-IT“. Beachtenswert ist dabei vor allem die konsequente Anwendung des Werkvertragsrechts: Der Auftragnehmer ist Generalunternehmer und übernimmt eine Verpflichtung, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird. Aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Wirtschaft ist bei der Anwendung der Bestimmung durchaus Vorsicht geboten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

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Viele Freelancer schließen mit ihren Kunden Wartungsverträge für die Fehlerbehebung bei etwaigen Soft- und Hardwarefehlern ab oder schulden nach einem Kaufvertrag die gesetzliche Gewährleistung. Für Unsicherheit sorgt das Zeitmoment der Mängelbeseitigung, denn häufig ist den Beteiligten nicht bewusst, welche Fristen zu beachten sind. Zudem sind diese Fristen oft nicht angemessen und bringen dadurch Freelancer in rechtliche Schwierigkeiten. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil und der Dipl. Jurist Alexander Fiedler zeigen in Ihrem gemeinsamen Artikel auf, was Freelancer unbedingt beachten sollten.

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Wird man vor die Wahl gestellt, sich zwischen zwei absolut gleichwertigen Produkten zu entscheiden, bei denen allein der Preis erheblich variiert, so wird man selbstverständlich das wesentlich günstigere Angebot wählen. So fällt auch die Entscheidung zwischen gebrauchter und neuer Software oft sehr leicht. Durch den Erwerb der gebrauchten Software kann bis zu 50 % des Preises eingespart werden. Was kann da noch kommen, dass man letztendlich doch die Entscheidung zugunsten der Neuware fällt? Oftmals sind es die rechtlichen Unsicherheiten, die Unternehmen und Freelancer von dieser wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung abhalten.

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Käufer von Computerprogrammen, insbesondere von Individualsoftware, sind nicht selten in hohem Maße abhängig von deren Funktionalität. Häufig erledigt die Software komplexe und kritische Aufgaben, die für ein Unternehmen überlebenswichtig sind. Um die Ablauffähigkeit der Software im Unternehmen sicherzustellen, schließen viele Firmen daher Wartungsverträge mit externen Dienstleistern. Der Inhalt solcher Wartungsverträge kann ganz unterschiedlicher Art sein und von einfacher Installationshilfe und Telefonsupport, über ein Abonnement für Updates, bis hin zur Programmerweiterung oder Weiterentwicklung reichen. Auch Kombinationen oder „rundum-sorglos Pakete“ gibt es in der Praxis. Rechtsanwalt Thomas Feil und Dipl.-Jur. Alexander Fiedler zeigen in ihrem gemeinsamen Beitrag im SOLCOM Newsletter die rechtliche Problemstellung auf und weisen auf mögliche Risiken hin.

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Die am 17.09.2007 veröffentlichte Nachricht, dass eine Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gestellt wurde, markiert einen weiteren Höhepunkt in der langen Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen, § 202 c StGB. Hintergrund der Strafanzeige war die Bewerbung eines Tools durch das BSI, das potenziell unter den Hacker-Paragraphen fallen könnte. Rechtsanwalt Thomas Feil (u.a. Fachanwalt für IT-Recht) stellt die aktuelle Rechtslage im SOLCOM Newsletter dar und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie die aktuellen Probleme gelöst werden könnten.

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