Autor: Thomas Vollkommer

Thomas Vollkommer ist Partner bei der Berliner VermögensKontor GmbH & Co. KG. Der Diplom- Verwaltungswissenschaftler und Finanzökonom an der European Business School ist dort tätig als selbständiger Finanzplaner in den Bereichen Vermögensbetreuung und Finanzberatung.

Freiberufler und Selbstständige erhalten ebenso Finanzierungen zum Hauskauf oder Autoerwerb wie Beamte und Angestellte. Die einzigen Unterschiede: Erstere müssen ihre Einkommen rückwirkend über mehrere Jahre darstellen und etwas mehr an Zinsen zahlen. Freiberufler, Angestellte und Beamte unterliegen bei Finanzierungen grundsätzlich den gleichen Voraussetzungen. Sie müssen im Kreditantrag den Verwendungszweck des gewünschten Darlehens angeben. Dieser kann beispielsweise ein Immobilienkauf oder der Erwerb eines Kraftfahrzeugs sein. Der Hintergrund: Der Kredit gebenden Bank können derartige Sachwerte als weitere Sicherheiten dienen.

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Lebensversicherer missachten BGH-Urteil, denn allen Kunden, die zwischen 1995 und 2007 einen Vertrag ohne Aufklärung zum Widerrufsrecht abgeschlossen haben, steht ein Recht auf Rückabwicklung zu. Zudem kann ein nachträglicher Widerspruch erhebliche Nachzahlungen in Aussicht stellen.

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