In Teil 1 unseres Artikels berichteten wir über Richtlinien und Fallstricke bei der Nutzung von Facebook-Logos. Teil 2 hilft Ihnen, sich anhand einer Checkliste schnell einen Überblick zu verschaffen, wann Sie sich eine vorherige Genehmigung für die Verwertung des „f“-Logos, des „facebook“-Logos, und des „Gefällt-mir“- Buttons einholen müssen.
Autor: Yvonne A.E. Schulten
Auf immer mehr Webseiten und Broschüren blitzt es uns entgegen: das facebook-Logo, weißes „f“ auf blauem Grund. Unternehmen die sich auf Facebook präsentieren, nutzen das Logo der Social-Media-Plattform zu Werbezwecken oder um ihre Webseite direkt mit der Plattform zu verlinken. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Hält sich der Verwender nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community.