Gerade zur Weihnachtszeit sind Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter nicht unüblich. Dabei kommt immer wieder die gleiche Frage auf: Wann sind Geschenke wie abzugsfähig? In diesem Artikel finden Sie dazu eine Auflistung.
Artikelübersicht: Steuer
Selbstständige und ihre Mitarbeiter lassen bei Beförderungen, Dienstjubiläen oder Geburtstagen gerne die Korken knallen. Die Kosten für Festivitäten im Kollegenkreis sind unter Umständen steuerlich absetzbar. Worauf es dabei ankommt.
Durch die stetig sinkenden Zinsniveaus erfreuen sich Pflegeimmobilien seit einiger Zeit einer hohen Nachfrage bei Investoren. Auch der „normale“ Anleger hat dadurch wieder eine echte Alternative mehr für seinen Vermögensaufbau, -anlage und Altersvorsorge zur Verfügung.
Alle Prognosen und Statistiken sagen, das Volumen der Erbschaftsteuer wird in den nächsten Jahren weiter massiv steigen. Doch zu Wenige kümmern sich rechtzeitig um das Thema. Welche Konsequenzen haben diese Nichtentscheidungen?
Oft bereiten Betriebsveranstaltungen schon im Vorfeld Kopfschmerzen. Die Mitarbeiter sollen sich wohl fühlen. Spätestens nach der Betriebsveranstaltung stellt sich jedoch die Frage, wie die Kosten hierfür steuerlich optimal behandelt werden können.
Der BFH ändert seine Rechtsprechung und trennt sich von der objektbezogenen Ermittlung beim häuslichen Arbeitszimmer. Wer das Arbeitszimmer mit dem Partner teilt, kann jetzt mehr Steuern sparen!
Am 1.1.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Arbeit der Finanzverwaltung erheblich verändern wird und Auswirkungen auf die Steuerzahler hat. Künftig gibt es den Grundsatz der elektronischen Bearbeitung. Die eingegangene Steuererklärung wird künftig zuerst einer Risikoprüfung unterzogen.
(Aktualisierte Version des Artikels vom 13.04.2011) Dem Geist der Zeit entsprechend haben sich mittlerweile mehr und mehr Unternehmen dazu entschieden, Rechnungen via E-Mail zu übersenden. Dass originale Papierrechnungen immer seltener zum Einsatz kommen, liegt an Kostengründen. Schließlich bietet das Versenden von Rechnungen per E-Mail für Unternehmen gewisse Einsparungen.
Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.
Es gelten neue Spielregeln für den Investitionsabzugsbetrag. Zwar können mehr Gestaltungsoptionen genutzt werden. Doch gleichzeitig gilt es, einige Stolperfallen zu beachten, schnell drohen sonst Nachzahlungen samt Zinsen.
Wer als Selbstständiger einen Firmenwagen besitzt und diesen auch für private Zwecke nutzt, dem entsteht ein Nutzungswert, der sogenannte geldwerte Vorteil. Daher müssen – sofern das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen darstellt – die private Nutzung, aber auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich angerechnet werden.
Von Seiten des Gesetzgebers wird zum Jahreswechsel 2016 auf 2017 der Garantiezins für Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen von bislang 1,25 % auf 0,9 % gesenkt. Dies macht schnelles Handeln erforderlich.
IT-Produkte gehören für Freiberufler zu den Betriebsausgaben. Vorausgesetzt, es wird wirklich alles betrieblich benötigt und eingesetzt. Die angeschaffte Ausstattung kann schließlich zum Teil auch privat genutzt werden. Und da liegt das Problem.
Zahlen Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus, können Sie Ihren Sonderausgabenabzug maximieren und sich gegebenenfalls erhebliche Steuervorteile sichern. Durch Vorauszahlung der Beiträge können Sie erreichen, dass Sie den Höchstbetrag im nächsten Jahr voll für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nutzen können.
Gerade in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen rückt die Investition in Immobilien als langfristige Vermögensanlage mit „Inflationsschutz“ immer stärker in den Fokus der Anleger. Insbesondere für Freiberufler / Selbstständige bietet sich hierbei eine der ganz wenigen, verbliebenen Möglichkeiten zum steuerlich stark geförderten Aufbau einer Altersvorsorge.