Freiberufler brauchen eine vernünftige Altersvorsorge. Wer darauf in jungen Jahren verzichtet in der Hoffnung, dafür sei immer noch Zeit, begeht Kamikaze auf Raten. Dies gilt mehr noch für den Selbstständigen und Freiberufler mittleren Alters. Spätestens ab 40 Jahren ist es höchste Zeit, etwas fürs Alter anzusparen.
Artikelübersicht: Versicherung
Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch einer fürchtet den Weltuntergang. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben.
„Lust auf Unisex-Tarife?“ fragt derzeit ein Versicherungsunternehmen auf großflächigen Plakaten. Hintergrund ist, dass die Versicherungsbranche ihre Tarife künftig geschlechtsneutral kalkulieren muss – eine Unterscheidung zwischen Tarifen für Männlein und Weiblein ist nicht mehr zulässig. So will es der Gesetzgeber. Gerade Freiberufler sollten die anstehenden Veränderungen zum Anlass nehmen, sich jetzt ihre Absicherungs-Situation genau anzuschauen.
In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.
Auf großes Interesse stieß unsere Beitragsreihe vom Herbst 2011 zur Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler. Hier nun, daran anknüpfend, Teil 5 mit konkreten Tipps zur Antragstellung und weiteren Hinweisen aus der Praxis.
Nicht nur ängstliche Naturen unter den Freiberuflern fürchten sie – die Berufsunfähigkeit. Denn gerade für sie ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz – und die Basis ihrer beruflichen Existenz. Ohne Absicherung kann der Verlust der Arbeitskraft blitzschnell ins finanzielle und berufliche Abseits führen.
Biometrische Risiken – hinter diesem Fachbegriff aus der Versicherungsbranche stecken in der Regel ebenso ungeplante wie unerwünschte Ereignisse und deren Folgen: Unfall, Krankheit, Todesfall. Sie alle haben aus versicherungstechnischer Sicht eines gemeinsam: Sie schmälern die Fähigkeit des Betroffenen, Geld zu erwirtschaften, oder machen sie ganz zunichte.
Zum rund 7.400 Euro teuren Schadenfall entwickelte sich die scheinbar einfache Aufgabe „Domain-Registrierung“ für einen IT-Freelancer. Er war von einem großen deutschen Stahl- und Technologieunternehmen damit beauftragt worden, eine Domain für seine Webseite im Ausland zu reservieren. Wie sich leider zeigte, steckt auch hier der sprichwörtliche Teufel im Detail.
Versicherte verbinden ihre Krankengeld-Absicherung häufig mit dem bestehenden Krankenversicherungsschutz. Das allerdings ist für IT-Freiberufler nicht immer optimal und ausreichend. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Freiberufler in der Regel einen Tarif mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld wählen. Ohne Krankentagegeldanspruch liegt der Beitragssatz derzeit bei 14,9 Prozent, er steigt bei Mitversicherung des Krankentagegeldes auf 15,5 Prozent.
Wer als IT-Freiberufler auf dem Projektmarkt die Nase vorn haben will, kommt in Zeiten von Web 2.0 nicht mehr um Online-Vermarktung und Vernetzung in den sozialen Netzwerken umhin. Eigenwerbung, die teuer zu stehen kommen kann, denn der Grat zwischen gut gemeintem Marketing und schwerwiegendem Fail ist schmal. Das zeigen auch die nachfolgend geschilderten Schadenfälle im Zusammenhang mit der Plattform XING: Während die einen IT-Freiberufler versehentlich geheime Projektinterna der Wehrtechnik publik machten, flatterte einem anderen Freelancer eine Abmahnung ins Haus – weil er auf XING eine Geschäftsanfrage per Mail gestellt hatte.
Wenn dem Freiberufler eine Abmahnung ins Haus flattert, dann handelt es sich dabei meist um saftige Geldbeträge. Doch die ursprüngliche Markenrechtsverletzung war bei diesem Schadenfall aus der Praxis nicht das größte Problem: Weil der IT-Freiberufler die Verhandlungen mit dem Anwalt der Gegenseite kurzerhand in die eigene Hand nahm, stiegen die Kosten am Ende auf das Doppelte. Über 1.000,00 Euro Einigungsgebühr, die sich alle Beteiligten leicht hätten sparen können…
Wer sich als Freelancer bzw. Freiberufler betätigt, sollte sich bewusst sein, dass im Falle eines Fehlers während des Arbeitsprozesses man selbst für die entstandenen Schäden haftet. Je nach Branche und Projekt können dabei enorme Kosten für den Freiberufler entstehen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich gegen solche Risiken abzusichern.
Zum 01.01.2012 sinkt der Garantiezins in der Lebensversicherung. Dass dies Auswirkungen auf die garantierten Werte für klassische Lebens- und Rentenversicherungen hat, die nach diesem Stichtag abgeschlossen werden, ist manchem noch bekannt. Der Garantiezins (versicherungstechnisch: Rechnungszins) wirkt sich aber auch auf andere Versicherungen aus. Auch die für Freiberufler und Selbständige besonders wichtige Absicherung für den Fall, aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist betroffen.
Für Selbständige und Freiberufler ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung wesentlich einfacher als für Angestellte. Insbesondere zu Beginn der Selbständigkeit stehen daher viele Gründer vor der Frage, welches System für sie geeigneter ist. In dieser Artikelserie werden die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erläutert und wichtige Hinweise gegeben, was im Fall eines Wechsels – von der Auswahl der Versicherung bis zur Antragstellung – zu beachten ist.
Das Projekt hat längst begonnen. Sogar die in Auftrag gegebene Software hat der IT-Dienstleister schon programmiert. Dann das böse Erwachen: 30.000 Ausweise funktionieren nicht – und auf einmal stehen 23.000 Euro Schadenersatzforderung im Raum… Vermögensschadenspezialist Ralph Günther schildert den Schadenfall und nimmt zwei wichtige Punkte unter die Lupe: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte und warum es auch auf die Vorumsatzdeckung ankommt.