Kurz vor dem Jahreswechsel sollten Selbstständige einen genauen Blick in ihre Bücher werfen. Es lohnt sich, Investitionen zu planen, da die Steuerlast mit einigen effektiven Tipps gesenkt werden kann. Lassen Sie das Finanzamt leer ausgehen und profitieren Sie von den folgenden Steuertipps.
Tipp #1: Investitionsabzugsbetrag geltend machen
Wer innerhalb der nächsten drei Jahre hohe Investitionen plant, kann diese bereits heute vom Gewinn abziehen. Der genaue Satz beträgt 40 Prozent und ist in § 7g Abs. 1 EStG geregelt.
Tipp #2: Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben
Es ist möglich, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 410 Euro sofort abzuschreiben. Als Alternative bietet es sich an, von der Poolabschreibung Gebrauch zu machen. Hierbei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sämtlicher Wirtschaftsgüter in einem jährlichen Sammelposten zusammengestellt. Betragen diese zwischen 150 und 1.000 Euro, können sie abgeschrieben werden. Jedoch muss dieser Posten jedes Jahr um ein Fünftel aufgelöst werden.
Tipp #3: Riester-Zulage für Selbstständige
Als Selbstständiger hat man keinen Anspruch auf staatliche Zulagen eines Riester-Vertrags. Jedoch verhält es sich anders, wenn der Unternehmer mit einem rentenversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet ist oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem rentenversicherungspflichtigen Partner befindet. In diesem Fall hat er Anspruch auf eine Grund- und Kinderzulage.
Tipp #4: Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
Die Umsatzsteuer erscheint als unnötiges Übel, kann in der Anfangsphase jedoch äußerst hilfreich sein. Fallen die Investitionen höher als die Gewinne aus, erfolgt eine Umsatzsteuererstattung.
Tipp #5: Sonderabschreibung nutzen
Kleine und mittelgroße Unternehmen können von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Dabei mindern sie ihren Gewinn über vier Jahre um bis zu 20 Prozent, ausgehend vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung.
Tipp #6: Spenden genau benennen
Wer steuerfrei spenden möchte, sollte die Spende genau definieren. Sie sollte einer bedürftigen Person zugutekommen, da eine GmbH als Empfänger unzureichend ist.
Tipp #7: Ehepartner bei Abschreibungen einbeziehen
In einigen Fällen können Wirtschaftsgüter auf den Ehepartner steuerlich abgeschrieben werden. Dies trifft dann zu, wenn der Selbstständige die Baukosten alleine getragen hat und sich sein Betrieb in diesem Gebäude befindet. Der rechnerische Anteil des Ehepartners kann als Drittaufwand abgesetzt werden.
Tipp #8: Teilung der Bewirtungskosten
Der § 4 V Nr. 2 EStG legt fest, dass die Bewirtungskosten zu 70 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Jedoch sind auch 100 Prozent möglich, sofern man über einen kooperativen Gastwirt verfügt. Die Bewirtungskosten müssen aus betrieblichem Anlass erfolgen. Vereinbaren Sie mit dem Gastwirt unterschiedliche Konditionen für Speisen und Räumlichkeiten, da Sie die Mietkosten zu 100 Prozent absetzen können.
Tipp #9: Leasing spart Gewerbesteuer
Selbstständige haben unter einer hohen Gewerbesteuer zu leiden. Diese kann effektiv durch Leasing verringert werden, da die Raten als steuerlich voll absetzbare Betriebsausgaben gelten. Ein Bankkredit stellt eine höhere finanzielle Belastung für Selbstständige dar.
Tipp #10: Gewerbesteuer mit einer Betriebsaufteilung sparen
Es lohnt sich, die Betriebe einzeln zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Aus steuerlicher Sicht ist eine Aufteilung absolut unproblematisch. Der Freibetrag beträgt jeweils 24.500 Euro. Jedoch ist eine räumliche Trennung erforderlich, da die einzelnen Betriebe nicht wesensverwandt sein dürfen.
Tipp #11: Betrieb vor Ausbildungsende gründen
Viele Selbstständige machen den folgenschweren Fehler und gründen ihren Betrieb nach Abschluss der Ausbildung. Das Finanzamt wird die steuerliche Absetzung der Ausbildungskosten verweigern, da die Betriebsgründung vor dem Ausbildungsende erfolgen muss. Diese Kosten können als Sonderausgaben mit 920 Euro geltend gemacht werden.
Tipp #12: Freiberufler umgehen die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer muss nicht von Freiberuflern und Land- oder Forstwirten bezahlt werden. Das Finanzamt muss davon überzeugt werden, dass es sich um eine solche Tätigkeit handelt.
Tipp #13: Firmenwagen privat versteuern
Als Selbstständiger kann man dienstliche Fahrten versteuern und vom Vorsteuerabzug für Privat-PKWs profitieren. Wenn mehr als 50 Prozent der Fahrten geschäftlicher Natur sind, wird von der 1-Prozent-Pauschalregel Gebrauch gemacht. Sie besagt, dass pro Monat ein Prozent vom inländischen Bruttolistenpreis versteuert wird. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch, den Wagen privat zu kaufen und ihn dem eigenen Unternehmen mit 30 Cent pro Kilometer in Rechnung zu stellen.
Tipp #14: Umsatzsteuer mit der Differenzbesteuerung verringern
Jedes getätigte Geschäft erfordert die volle Umsatzsteuer, außer es handelt sich um den Wiederverkauf von beweglichen Sachen. Die Differenzbesteuerung, die in § 25 a UStG geregelt ist, berechnet die Umsatzsteuer nicht mehr auf den vollen Verkaufspreis, sondern auf die Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufspreis. Jedoch unterliegt diese Regel strengen Voraussetzungen.
Tipp #15: Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer beantragen
Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung kann richtig in Stress ausarten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. So hat man als Selbstständiger einen Monat mehr Zeit für die Übermittlung.