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Doppelte GEZ-Gebühren für IT-Freelancer?

Doppelte GEZ-Gebühren für IT-Freelancer?

Doppelte GEZ-Gebühren für IT-Freelancer?

Dass man als Privatperson GEZ Geühren für seine Rundfunk und TV-Empfänger zu bezahlen hat, dürfte jedem IT-Freelancer bekannt sein.

Weniger bekannt ist jedoch, dass hierzu auch ausschließlich beruflich genutzte PCs oder UMTS Handys gehören, mit denen man Rundfunk und Fernsehen empfangen könnte und das diese ebenfalls gebührenpflichtig sind. So sind seit Beginn des Jahres 2007 Rundfunkgebühren für die sogenannten „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ zu entrichten, zu denen alle internetfähigen Medien zählen.

Um welche Geräte es sich handelt, wie hoch die Gebühren sind, warum IT-Freelancer ggf. doppelt GEZ Gebühren zahlen müssen und was bei Verzug der Zahlung auf Freiberufler zukommen kann, haben wir hier zusammengestellt.

Was ist die GEZ?

Die Aufgabe der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist der Einzug von Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag (RGebStV), wer unter welchen Umständen zur Zahlung von Rundfunkgebühren an die GEZ verpflichtet ist.

In der Vergangenheit hatte die GEZ durch Berichte einiger deutscher Zeitungen und Magazine mit negativen Schlagzeilen zu kämpfen: So berichtete etwa eine große deutsche Zeitung in einer Serie über die „Machenschaften der GEZ“ und brachte die Gebühreneinzugszentrale dadurch wieder ins Gespräch unter den Bürgern.

Freelancer sind unsicher

„Solche Medienberichte stimmen mich unsicher“, so der IT-Freelancer M. Wächter aus Regensburg, „ich bin mir nicht sicher, welche Gebühren ich als Freiberufler zusätzlich entrichten muss. Viel schlimmer ist aber, dass ich nicht weiß, was ich zu befürchten habe, wenn mal ein GEZ-Mitarbeiter bei mir klingelt und feststellt, dass ich vielleicht ein Gerät falsch oder überhaupt nicht angemeldet habe.“ Seit ab dem 1.1.2007 Computer und andere Geräte, mit denen der Empfang von öffentlich-rechtlichen Medien zu empfangen sind (wie etwa UMTS-Handys), bei der GEZ anmeldepflichtig wurden, stellen sich zu Recht einige Fragen für IT-Freelancer. Viele freiberufliche Informatiker arbeiten vom eigenen PC bzw. Laptop aus, nutzen diesen aber meist auch privat. Ob und in welcher Höhe Rundfunkgebühren anfallen, zeigen die nachfolgend aufgeführten Punkte:

Gerät Kosten
Radio
Neuartiges Rundfunkgerät
Radio & neuartiges Rundfunkgerät
5,52 €
Fernsehgerät
Fernsehgerät & Radio
Fernsehgerät & neuartiges Rundfunkgerät
Fernsehgerät, Radio & neuartiges Rundfunkgerät
17,03 €

Für Selbstständige und Freiberufler ist damit folgendes festzuhalten:

Kritik

Besonders die Anmeldepflicht für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ stößt seit ihrer Einführung zu Beginn des Jahres 2007 auf Kritik. „Diese neue Zwangsabgabe setzt definitiv ein Signal in die falsche Richtung für Deutschland als fortschrittliche, innovative Informationsgesellschaft“, meint Dr. Martina Krogmann, Mitglied der CDU-Fraktion im Bundestag. Selbstständige und Freelancer würden allein durch den Besitz internetfähiger PCs zusätzlich belastet. Der Bund der Steuerzahler in Thüringen meint dazu sogar in einer Pressemitteilung: „Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Staat einerseits die Selbständigen zwingt, über internetfähige Computer ihren abgabenrechtlichen Erklärungspflichten nachzukommen und dann andererseits eben diese betrieblichen Geräte mit Gebühren belastet.“

Fazit
Festzuhalten bleibt, dass Freelancer durch die monatlichen Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zumeist doppelt mit GEZ Gebühren belastet werden, da sie häufig eine Zweitwohnung am Projektstandort oder teilweise auch eine weitere Arbeitsstätte haben.

Um die Anmeldung sollte man sich jedoch frühzeitig kümmern, da sonst zwar in der Regel keine Verzugszinsen, aber rückwirkende Beträge zu leisten sind.

Die GEZ steht allen Fragen offen gegenüber und hilft bei der Anmeldung verschiedener Geräte.

Übrigens: Die Wahrscheinlichkeit, dass plötzlich ein GEZ-Außendienstmitarbeiter vor der Tür steht, ist bei ordnungs- und fristgemäßer Anmeldung der einzelnen Geräte unwahrscheinlich.

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