Bisher standen staatliche Fördergelder durch Antragsstellung bei der KfW im Rahmen des Gründercoaching Deutschland zur Verfügung. Dieses Programm wird ab Januar 2016 durch ein einheitliches Beratungsförderungsprogramm des Bundes abgelöst. Dafür gilt die Empfehlung, mit Hilfe einer geförderten Beratung nicht nur die Freiberuflichkeit zu erzielen und die Scheinselbständigkeit zu verhindern, sondern durch Modellierung der Gestaltungsspielräume eine optimale strategische Position zu sichern, um den Freiberuflerstatus und die Rentenversicherungsfreiheit mit staatlicher Hilfe zu sichern.
Was ändert sich ab 2016?
Die Förderung von Existenzgründern führt zukünftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zentraler Ansprechpartner durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Es erfolgt ein Zuschuss von 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR. Die besondere Förderung von Existenzgründern aus den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), ermöglicht sogar einen Zuschuss von 80 % des Beraterhonorars. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so daß ein Eigenanteil von ca. 10 % übrigbleibt. Diese Regelungen gelten für gegründete Firmen bis 2 Jahre nach Gründung. Für Unternehmen die länger als 2 Jahre bestehen gibt es andere Fördermöglichkeiten, bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.000 EUR bei gleichen Zuschüssen. Für Firmen die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden gilt ein bundesweiter Fördersatz von nunmehr 90 Prozent.
Bei einer Existenzgründung und in den folgenden Geschäftsjahren sind wichtige Entscheidungen von einem als Freiberufler tätigen Informatiker zu treffen. Allerdings neigen die meisten Selbständigen dazu die erforderlichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen. Die Auswirkungen dieser fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund: steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung, zu zahlende IHK- und Berufsgenossenschaftsbeiträge, höhere Steuerberatungskosten, sowie gesteigerten Zeitaufwand durch doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht.Benötigt ein beratender Informatiker ein Gründercoaching?
Innerhalb des für die staatliche Förderung zu erstellenden Existenzberatungsberichtes kann ein auch als Gutachter agierender Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es ihm möglich zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.
Wie läuft ein Gründercoaching ab?
In einem 5-stündigen Gespräch vermittelt der Coach alle internen Details und Problemlösungen für die zu gestaltenden Themengebiete. Der Klient kann individuelle Themenwünsche einbringen. Weitere Inhalte sind u.a.:
- Sicherung des Freiberuflerstatus und Verhinderung der Rentenversicherungspflicht
- Verhinderung der Scheinselbständigkeit
- Nutzung vorhandener Sonderregelungen, Networking
- Akquisitions- und Marketingstrategie, Firmierungsfragen, Unternehmenskonzeption
- Schwachstellenanalyse und Schwachstellenbeseitigung, Altersvorsorgung
- Versicherungsfragen, Vertragsgestaltung und Haftungsfragen, Fortbildungsmaßnahmen.