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Existenzgründer und Krankenversicherung

Ein gesunder Geist und Körper als Voraussetzung und Garant für ein erfolgreiches Unternehmen.

Der Existenzgründer geht das Risiko des unternehmerischen Erfolges ein, gegen welches er sich nicht versichern kann. Hierbei liegen wirtschaftliches, betriebliches Risiko und der Erfolg dicht beieinander. Es ist klar, dass dem Existenzgründer zunächst und hauptsächlich das wichtigste Ziel am Herzen liegt, nämlich sich und sein Unternehmen am Markt zu präsentieren und als stabile Größe zu etablieren.

Kein Sparen zu Lasten der Gesundheit!

Gerade in der Phase der Gründung des Unternehmens müssen die Kosten gering gehalten werden, so dass es einer genauen Abwägung bedarf, welche Versicherungen notwendig und erforderlich sind, um sich gegen Schäden, welche die Arbeit im Unternehmen (betriebliche Versicherungen) beeinträchtigen, abzusichern. Für einige Tätigkeitsfelder und/oder Tätigkeitsausführungen sind Pflichtversicherungen vorgeschrieben (zum Beispiel: für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und Rechtsanwälte). Oftmals wird zugunsten des Unternehmers die persönliche Absicherung des Existenzgründers nicht ausreichend beachtet, obwohl es gerade der Existenzgründer ist, der sämtliche Belange und Innovationen des Unternehmens und damit seiner eigenen Zukunft in den Händen hält. Darum ist der Existenzgründer, natürlich auch jeder andere Unternehmer, gut beraten, die persönliche Absicherung, wie zum Beispiel gegen Krankheit und die Sicherstellung der Altersvorsorge sowie die Absicherung der Familie, nicht zu vergessen. Als ein Grund für die Vernachlässigung wurde und wird oftmals wirtschaftlicher Druck, also ein Verzicht auf Krankenversicherung bzw. Reduzierung des Versicherungsumfangs auf ein Minimum als Sparmaßnahme, angegeben.

Krankenversicherungspflicht für Existenzgründer

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt worden. Diese wurde im Jahre 2007 ge-startet und ist am 01. Januar 2009 vollumfänglich in Kraft getreten. Personen, die der Privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, unterliegen seit dem 01. Januar 2009 ebenfalls der Versicherungspflicht. Grundlage ist, dass jeder in den Genuss einer Krankenversicherung kommen soll. In diesem Fall kann die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung grundsätzlich als ein vernünftiges Druckregularium angesehen werden.

Einem Existenzgründer steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, dass er sogenanntes freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist bzw. wird. So er aber nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung von Krankheitskosten. Hierzu zählen exemplarisch ärztliche Untersuchungen und Beratungen, medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittelkosten uvm. Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung sind auf der Existenzgründerplattform ixpro.de zu finden.

Zusätzlicher Schutz

Mit einer zusätzlichen Krankenhaus-/Tagegeldversicherung können bei stationärer Behandlung des Patienten verschiedene weitere Nebenkosten bzw. Ausfälle abgesichert werden. Dies ist insbesondere für einen Selbständigen / Freiberufler sinnvoll, weil in der Regel kein Rückgriff auf Krankengeld besteht, so dass Verdienstausfälle bei Erkrankung des Unternehmers/Existenzgründers, unabhängig wo die Behandlung erfolgt – im Krankenhaus, zu Hause, Rehabilitationsmaßnahmen, Kuraufenthalte – durch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgefangen werden. Hier sollte der Unternehmer offen für eine entsprechende Absicherung sein, denn die körperliche Unversehrtheit liegt nicht immer in der eigenen Lebensführung, sondern ist von vielen äußeren Faktoren abhängig, die über ein gesundes Lebensniveau hinausgehen. Man denke hier nur an den unverschuldeten Verkehrsunfall, Sportunfall, Unfälle im Haushalt, aber auch die nicht kalkulierbaren Risiken, sich mit Infektionskrankheiten anzustecken, organische Erkrankungen und so weiter.

Auch für den Fall, dass der Existenzgründer/Unternehmer Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, besteht die durchaus sinnvolle und zweckmäßige Möglichkeit, Zusatzleistungen zum Beispiel mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung zu erlangen bzw. abzusichern. Zusatzleistungen können sein, zum Beispiel das Anrecht auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztanspruch, privatärztliche Behandlung, besondere Medikationen, alternative Behandlungsmethoden u.a.

Die hier erfolgten ersten Hinweise können grundsätzlich nicht die individuelle Beratung ersetzen. Auskünfte rund um den Versicherungsschutz erhalten Existenzgründer durch Inanspruchnahme fachkundiger Versicherungsberater.

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