Für den großen Schritt in die Selbstständigkeit gibt es zahlreiche gute Gründe und Motivationspunkte; in erster Linie natürlich das selbstbestimmte Arbeiten und die (bei Erfolg) durchaus hohen Einkunftsmöglichkeiten – zugleich stellt diese Entscheidung allerdings auch ein finanzielles Wagnis dar. Freiberufler und Unternehmer können sich auf keine festen Einnahmen verlassen; wichtige Versicherungen, wie die Betriebs-, Renten- und Krankenversicherung, müssen sie komplett selbst finanzieren. Deswegen sollten Interessierte den Gang in die Selbstständigkeit stets gewissenhaft vorbereiten, um die Erfolgschancen entsprechend zu erhöhen und realistisch zu halten. Sie sollten sich mit sämtlichen Facetten der Existenzgründung auseinandersetzen – über die wichtigsten Punkte und interessante Tipps informiert Sie der folgende Beitrag.
Businessplan als Grundlage der künftigen Tätigkeit als Freiberufler
Als „erste Amtshandlung“ sollten Freiberufler als Gründer einen Businessplan erstellen, dem eine zweifache Bedeutung zukommt: Erstens entdecken Geschäftsführer bei der Ausformulierung mögliche Schwachstellen und können entsprechend ihr Konzept optimieren. Zweitens liefert ein Businessplan wichtige Informationen und Einblicke zu der (geplanten) Finanzierung – nur mit ihm erhalten Unternehmensgründer wichtige Kredite und Fördermittel, da er quasi wie eine Art „Bewerbung“ bei der Bank um Finanzierungshilfen verstanden werden darf. Der Businessplan besteht daher in erster Linie grob gesagt aus zwei essenziellen Teilen:
Der inhaltliche Teil: In diesem Abschnitt beschreiben Gründer ihr Geschäftskonzept und legen ihre Qualifikation dar. So werden zum Beispiel die Geschäftsidee, die Unternehmensmission, die eigenen Ziele, das Angebot sowie die Zielgruppe benannt und erläutert, wie die eigenen Produkte und Dienstleistungen vertrieben und vermarktet werden sollen. Der Businessplan beschäftigt sich in diesem Teil zudem mit der Markt- und Konkurrenzsituation und erklärt, wie das eigene Unternehmen angesichts der jeweiligen Rahmenbedingungen bestehen soll.Der finanzielle Teil: Dieser Abschnitt widmet sich der Finanzierung und somit der Frage, wie hoch die Kosten ausfallen werden und wie diese – gerade auch in der Anfangszeit – gedeckt werden sollen. Auf der einen Seite listen Gründer in diesem Teil sämtliche einmalige und dauerhafte Kosten auf, etwa für die Anschaffung von technischen Geräten, für die Miete und das Personal – auf der anderen Seite werden die zu erwartenden Einnahmen nachvollziehbar abgeschätzt. So kann geprüft werden, ob und wie die anstehenden Kosten gedeckt werden können.
Konsequent Fördermittel nutzen
Mit einem gut geschriebenen Businessplan stehen die Chancen ausgesprochen gut, dass Banken einem Gründer einen Kredit gewähren und gerade die Gründungsphase mit den so wichtigen Finanzmitteln unterstützen. Zuvor sollten künftige Freiberufler aber in jedem Fall recherchieren, ob sie von staatlichen Fördermitteln profitieren können. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Existenz aufbauen will und Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann zum Beispiel den sogenannten Gründungszuschuss nutzen. In den ersten sechs Monaten zahlt die Arbeitsagentur das bisher überwiesene Arbeitslosengeld plus einen Zuschuss von monatlich 300 Euro, weitere neun Monate dann nur die 300 Euro. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um eine Ermessungsleistung – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Alternativ kommen die günstigen Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau infrage, die von Interessierten über die eigene Hausbank beantragt werden können. Überzeugt der Businessplan, profitieren Gründer von Zinsen weit unter Marktniveau und liberalen Rückzahlungsbedingungen.
Gewerbeanmeldung, Steuern und Versicherungen
Existenzgründer sollten sich auch darüber informieren, welche bürokratischen Maßnahmen der Staat vorschreibt und wie sie sich absichern können.
Gewerbeanmeldung: Hier sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss – viele Freiberufler müssen das nicht. Bei anderen Selbstständigen schreibt der Staat dagegen ausdrücklich eine Anmeldung vor. Eine Anmeldung führt die Kommune und in manchen Bundesländern auch eine Unternehmenskammer durch. Für verschiedene Berufe, wie beispielsweise Makler, gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
Steuern: Für die Steuern zeichnet sich das lokale Finanzamt zuständig, bei dem Selbstständige ihre Tätigkeit anmelden müssen. Wer als Freiberufler mit weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz rechnet, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen – alle anderen müssen fortan auf Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und geltend machen. Wer ein Gewerbe anmeldet, muss zudem ab gewissen Summen eine Gewerbesteuer in Höhe von mindestens 7% des Ertrages zahlen. Zusätzlich interessiert je nach Geschäftstyp, welche Form der Abrechnung die Finanzbehörden verlangen.
Versicherungen: Selbstständige müssen sich eigenständig versichern und müssen daher auch an die Kranken- und Rentenversicherung denken. Es sollte darüber hinaus überlegt bzw. in Erfahrung gebracht werden, welche beruflichen Versicherungen benötigt werden. Zu den wichtigsten betrieblichen Versicherungen gehören die Geschäftsversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Betriebskostenversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie die Betriebshaftpflichtversicherung. Die IHK Berlin stellt hierzu übrigens eine ausgesprochen detaillierte und strukturierte Übersicht kostenfrei und ohne Anmeldezwang zur Verfügung. Zu dem Dokument gelangen Sie an dieser Stelle.
Den Arbeitsplatz professionell einrichten
Oft vernachlässigt, aber immens wichtig: Gründer sollten großen Wert auf einen gleichermaßen effizienten wie auch „angenehmen“ Arbeitsplatz legen. Bei einem Bürojob genießt die Ordnung oberste Priorität – Dokumente sollten daher stets sinnvoll archiviert und Unterlagen durchdacht geordnet und ablegt werden. Hierzu eignen sich zum Beispiel Aktenschränke und hochwertige Ordner. Technische Geräte, wie Computer und Drucker, sollten sich durch eine hohe Leistungsfähigkeit auszeichnen – in erster Linie aber den täglichen Arbeiten genügen. Mit ergonomischen Büromöbeln wird zudem körperlichen Beschwerden vorgebeugt. Für den professionellen Empfang von Gästen muss zusätzlich für ein entsprechend freundliches Ambiente gesorgt werden. Bei großen Versandhändlern (z.B. KAISER+KRAFT EUROPA) können Firmen und Unternehmen aller Größenordnungen die Büroausstattung aus einer Hand realisieren lassen.
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