Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, müssen Sie als Freiberufler die richtige finden: Zum einen ist die Wahl zu treffen zwischen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der BUZ, der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung stattet Freiberufler mit einem Vertrag aus, der im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung auslöst. Eine BUZ ist dagegen immer gekoppelt mit einem weiteren Vorsorge-Vertrag: So gibt es Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt sind und in seltenen Fällen auch BUZ, an die eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung angehängt ist.
Keine Kopplung mit Kapitalpolicen
Grundsätzlich sollten Sie von einer BUZ Abstand nehmen, wenn die mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. Denn diese angehängten Sparverträge führen entweder dazu, dass die BUZ teuer bis unbezahlbar wird – oder aber sie zweigen einen so großen Teil der monatlichen Prämie für den Sparvertrag ab, dass der Schutz bei Berufsunfähigkeit nicht ausreicht, um wegfallende Einkünfte als Freiberufler auszugleichen.
BU und Risikolebensversicherung: ja oder nein?
Bleibt also die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als BUZ mit einer Risikolebensversicherung zu koppeln. Grundsätzlich spricht nichts dagegen: Wenn Sie ohnehin jemanden abzusichern haben – entweder im Familienkreis oder einen Geschäftspartner -, bieten die BUZ aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung eine gute und meist auch preiswerte Möglichkeit, andere im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern.
BUZ als Rürup-Versicherung?
Eine weitere Möglichkeit für Freiberufler, Berufsunfähigkeit mit einer BUZ abzusichern, ist die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rentenversicherung. Der besondere Vorteil dieser BUZ-Lösung: Die Steuervorteile der Rürup-Rente greifen auch dann noch, wenn Sie den Rürup-Vertrag mit einer BUZ ergänzen. Bis zu 50 Prozent der Beiträge dürfen in die BUZ fließen und sind dann steuerlich im Rahmen der Rürup-Regeln absetzbar. Allerdings gilt hier: Bei Zahlungsschwierigkeiten wird in aller Regel der gesamte Vertrag stillgelegt – und damit auch der Schutz der integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollten bei dieser Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung also sicher sein, dass Sie die Beiträge auch dauerhaft leisten können.
Blick auf die Leistungen richten
Genauso wichtig wie die Wahl des passenden Vertragsmodells sind die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Stolperstein für Freiberufler: Die Regelungen zur betrieblichem Umorganisation. Die Rente muss bei vielen Verträgen nicht gezahlt werden, wenn eine betriebliche Umorganisation oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes dazu führen würde, dass der Freiberufler noch weiter in seinem Betrieb arbeiten könnte. Seine finanzielle und organisatorische Stellung als Betriebsinhaber muss ihm dabei zwar erhalten bleiben, und die Umorganisation muss auch betrieblich sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sein, aber dennoch sorgt die Verweisungsklausel immer wieder für die Möglichkeit, dass Versicherer Leistungen einstellen können. Im Idealfall wird zumindest bei Einzelunternehmern auf eine Pflicht zur Umorganisation verzichtet.
Wichtiges Leistungsmerkmale „Gelbe-Schein-Regelung“
Eine wichtige Klausel für Freiberufler kann die Arbeitsunfähigkeitsklausel werden. Sie sieht vor, dass die versicherte Rente in voller Höhe bereits dann gezahlt wird, wenn der Versicherte längere Zeit krankgeschrieben ist und einen „gelben Schrein“ vorlegen kann. In der Regel ist eine Krankschreibung von sechs Monaten erforderlich, damit ein Rentenanspruch entsteht und aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird. Ihr Vorteil: Die Rente wird auch dann gezahlt, wenn niemals eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird – und zwar für bis zu zwei Jahre. Damit ist es in vielen Fällen deutlich einfacher, schnell und unkompliziert die versicherte Rente zu bekommen.
Beitrag: Nicht blenden lassen
Vor allem Direktversicherer werben immer mit günstigen Beiträgen – im Fokus stehen dabei die Nettobeiträge: Das ist die reguläre Prämie abzüglich der anfallenden Gewinnbeteiligungen. Der Haken an der Sache: Kalkuliert der Versicherer schlecht und fallen Überschüsse weg, müsste man im schlimmsten Fall der Bruttobeitrag zahlen. Das ist der maximal vereinbarte Beitrag, der im Tarif vereinbart wurde und der bis zu zwei Mal höher ist als der Nettobeitrag.