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Geld für Freiberufler zurück – wichtige Hinweise

Für Freiberufler und Informatiker eröffnen aktuelle BFH-Urteile neue Chancen. Wer bis zum 31. Dezember 2012 Einspruch erhebt, bekommt eventuell Geld vom Finanzamt zurück. Nachfolgend einige wichtige Hinweise und Tipps für Freiberufler, die sich diese Chance eröffnen wollen.

Entwicklung von Anwendersoftware

Die Entwicklung von Anwendersoftware kann im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG freiberuflich sein. Voraussetzung für die Anerkennung allerdings ist, dass eine entsprechende Ausbildung vorliegt. Denn nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist eine freiberufliche. Diese setzt vielmehr voraus, dass der steuerpflichtige Freiberufler qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. Die Entwicklung von zum Beispiel „Trivialsoftware“ erfüllt diesen Anspruch nicht.

Erstellung von Gutachten

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mit Hilfe eines durch      einen fachkundigen Sachverständigen erstellten Gutachtens zu erlangen. Mit Hilfe einer Synopse wird der Gutachter die Ausbildung seines Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder zu analysieren und zu bewerten – auch die Ingenieurvergleichbarkeit ist dafür zu verdeutlichen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar. Die Nutzung dieser erfolgsversprechenden Strategie ist sehr empfehlenswert.

Staatlich gefördertes Existenzgründungs-Coaching

In den ersten fünf  Jahren der Selbstständigkeit und auch vor deren Beginn ist ein zu 50 beziehungsweise 90 Prozent aus der Arbeitslosigkeit staatlich gefördertes Gründungscoaching sinnvoll, um beim Start in die Selbstständigkeit fehlerlos zu agieren.

Die Aufgaben sind dabei im Wesentlichen: Strategien für die Akquisition und das Marketing im Informatikbereich definieren, Geschäftsfelder für künftige Aufgabengebiete finden, Netzwerke aufbauen, Versicherungsfragen einschließlich der Altersversorgung klären, vertragliche Gestaltungen der Haftungsproblematiken und des Kundenschutzes vornehmen, eine optimale steuerliche Gestaltung erreichen.

Von existentieller Bedeutung für die Anerkennung als Freiberufler sind die Betriebsanmeldung beim Finanzamt, die vertragliche Gestaltung, die Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, die Homepage und der erste Jahresabschluss. Innerhalb des Coachings erstellte gutachterliche Testate verhindern die Gewerblichkeit und die Rentenversicherungspflicht.

Kann ein Berufsverband helfen?

Dass eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband meist von Vorteil ist, zeigt sich am Beispiel des Berufsverbandes der Selbständigen in der Informatik (BVSI e.V.). Bilden Sie sich selbst eine Meinung: www.bvsi.de. Dort werden auch Patenschaften für Existenzgründer und Existenzaufbauende übernommen.

Welche Gefahren lauern bei einer Betriebsprüfung?

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung wird auch für den häufig als Einzelunternehmer agierenden Freiberufler / In­formatiker immer größer, zumal die Finanzverwaltungen verstärkt zusätzliche Betriebsprüfer eingestellt haben.

Es ist sicher, dass Informatiker künftig viel häufiger als in der Vergangenheit einer Betriebsprüfung ausgesetzt sind. Diese hat natürlich zum Ziel, steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen.

In der Regel prüft das Finanzamt drei Geschäfts­jahre. Kommt neben nachzuzahlender Einkommensteuer noch Gewerbesteuer hinzu, geht es bei dem Berater schnell um einen fünfstelligen Steuerbetrag, der nachzuzahlen ist. Eine gewaltige Summe die hier auf dem Spiel steht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten zu lassen. Eine kritische Überprüfung der Buchhaltung zu häufig strittigen Prüfungsfeldern wie etwa Telefonkosten, Reisekosten, Ehegattenarbeitsverträgen, Auslandsgeschäften, Fahrtenbuch, Firmen-Pkw und Privatkonten ist erforderlich.

Leseraktion und Hotline

Für Fragen erreichen Sie Peter Brenner unter E-Mail peterbrenner@t-online.de oder Telefon 0172-5470892. Zusätzlich können Sie sich unter www.svkanzlei.de informieren.

Peter Brenner steht für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von etwa 20 Minuten die Prüfung der Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und die Festlegung der erforderlichen Schritte beim Finanzamt. Auch zu den anderen in diesem Artikel behandelten Themen können Sie ihn befragen. Nutzen Sie diese Chance.

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