Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.
Welche Versicherungen sind ein Muss?
Für jeden Freiberufler ist der Abschluss einer Krankenversicherung und einer Rentenversicherung unbedingt notwendig. Kammerpflichtige Berufe sind oft über die Vorsorgewerke der Kammern rentenversichert. Ebenfalls wichtig ist eine Unfallversicherung, die meistens von der Berufsgenossenschaft übernommen wird. Ausführliche Informationen, welche Besonderheiten es bei den Versicherungen der freien Berufe gibt, erhalten Sie zum Beispiel im Internet auf Seiten für Freiberufler. Auch wenn ein Freiberufler stets auf niedrige Kosten achtet, darf der Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden.
Braucht man als Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Auch der Abschluss einer Betriebshaftpflicht ist für freiberuflich Tätige unbedingt zu empfehlen. In einigen Berufen, wie etwa bei Ärzten und Rechtsanwälte, sind diese Versicherungen sogar Pflicht. Nur mit dieser sogenannten Berufshaftpflicht können die Klienten der Freiberufler ausreichend vor Schäden geschützt werden.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt im Ernstfall die Regulierung von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Sie fungiert auch stets als passive Rechtschutzversicherung, denn unbegründete Ansprüche werden abgelehnt. Auch bei Freiberuflern dürfen die Haftungsrisiken nicht unterschätzt werden. So können bei einem IT-Dienstleister schnell enorme Schadenssummen entstehen, wenn durch einen Fehler bei der Programmierung die Software abstürzt, Daten verloren gehen oder Kunden nicht beliefert werden können. Bei einem Rechtsanwalt kann ein Vermögensschaden geltend gemacht werden, wenn er fehlerhaft berät oder wichtige Fristen versäumt. Auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern sind finanzielle Folgen oft unvorhersehbar. Neben der Schadensregulierung übernehmen die Betriebshaftpflichtversicherungen auch eine notwendige Vertretung vor Gericht, außerdem erstatten sie Prozess- und Gutachterkosten.
Tarifvergleich spart Kosten
Jeder Freelancer sollte vor Abschluss die Angebote für die Betriebshaftpflichtversicherungen genau vergleichen, denn die Preise der einzelnen Gesellschaften sind sehr unterschiedlich. Für die Auswahl des richtigen Anbieters sind nicht nur der Preis, sondern auch die vereinbarten Deckungssummen und der angebotene Service wichtig.
Ein umfangreicher Versicherungsschutz ist auch für Freiberufler sehr wichtig. In regelmäßigen Abständen sollte überprüft werden, ob die abgeschlossenen Verträge noch ausreichend sind. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gehört unbedingt dazu.