Änderung der Förderrichtlinien und Existenzberatung eröffnet Informatikern neue Chancen. Bisher standen vor einer Existenzgründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden. Peter Brenner, Existenzgründungsberater, Coach und Sachverständiger im Bereich der Informatik, empfiehlt mit Hilfe einer geförderten Beratung nicht nur die Freiberuflichkeit zu erzielen und die Scheinselbstständigkeit zu verhindern, sondern durch Modellierung der Gestaltungsspielräume eine optimale strategische Position zu sichern.
Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Förderung von Existenzgründern führt zukünftig die KfW innerhalb des Gründercoachings Deutschland durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Es erfolgt ein Zuschuss von 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR. Die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit heraus, ermöglicht sogar einen Zuschuss von 90 % des Honorars für due Existenzberatung.
Die Förderung von bereits bestehenden Unternehmen ist jetzt ohne zeitliche Begrenzung ab einem Jahr nach Gründung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie möglich. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50%, höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung.
Bei einer Existenzgründung und in den folgenden Geschäftsjahren sind wichtige Entscheidungen von einem als Freiberufler tätigen Informatiker zu treffen. Allerdings neigen die meisten Selbstständigen dazu, die erforderlichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen, anstatt eine Existenzberatung zu nutzen. Die Auswirkungen dieser Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung Bund, oder durch steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung. Aber auch Nachteile in auftragsschwächeren Zeiten müssen bei fehlender Marketing- und Akquisitionsstrategie in Kauf genommen werden. Woran viele anfänglich gar nicht denken – auch bei der Planung der späteren Altersvorsorgung darf ein junger Unternehmer nichts dem Zufall überlassen.
Gleiches gilt für erforderliche Versicherungen, vertragliche Haftungsproblematiken, Fortbildungsplanung sowie die Festlegung zukünftiger Beratungsschwerpunkte. Ein durch Projekt- und Verwaltungsarbeiten zeitlich stark beanspruchter Einzelberater kann diese erforderlichen Aktivitäten oftmals nicht allein bewältigen. Helfen kann ihm dabei jedoch in vielen Fällen ein Coach der als Existenzberater fungiert.
Problemlösungen und Strategien innerhalb einer Existenzberatung sichern die Zukunft
Doch wie sieht so etwas konkret aus? Was macht eigentlich ein Existenzberater? In der Regel fungiert er als Coach, der zusammen mit dem Unternehmer einen abzuarbeitenden Maßnahmenkatalog definiert. Vorbereitend erfolgt ein Briefing mit Hilfe von schriftlichen Informationen zu den relevanten Themenkreisen “Gewerbesteuerfreiheit” und “Scheinselbstständigkeit”. In einem 4- bis 5-stündigen Gespräch vermittelt der Coach alle wesentlichen Details und Problemlösungen für die zu gestaltenden Themengebiete, wobei der Klient individuelle Themenwünsche einbringen kann:
- Sicherung des Freiberuflerstatus und Verhinderung der Rentenversicherungspflicht
- Verhinderung der Scheinselbstständigkeit
- Nutzung vorhandener Sonderregelungen
- Steuermodellierung
- Akquisitions- und Marketingstrategie
- Firmierungsfragen
- Unternehmenskonzeption
- Schwachstellenanalyse und Schwachstellenbeseitigung
- Altersvorsorgung
- Versicherungsfragen
- Vertragsgestaltung und Haftungsfragen
- Fortbildungsmaßnahmen.
Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung erstellt der Coach einen für die Förderung erforderlichen Existenzberatungsbericht. Die finanzielle Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Insgesamt eine sehr einfache und problemlose Abwicklung, die natürlich vom beauftragten Coach bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass ein Eigenanteil von etwa 25 % übrigbleibt.
Erzielen gutachterliche Testate die erhoffte Wirkung?
Innerhalb des für die staatliche Förderung zu erstellenden Existenzberatungsberichtes kann ein auch als Gutachter agierender Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es ihm möglich zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert, die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.
Benötigt ein beratender Informatiker einen Coach?
Der durch die Gesetzgebung und die beteiligten Behörden definierte Dschungel an Vorschriften, Regularien sowie unscharfen Festlegungen, birgt für den Informatiker erhebliche Risiken und Gefahren. Eigentlich kann er nur Fehler begehen. Auch vor einem teilweise schadhaften Halbwissen sei gewarnt. Wird er Gewerbetreibender und auch noch Scheinselbstständiger, handelt er sich ggf. existenzielle Probleme ein. Nicht nur die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, die sofortige steuerliche Berücksichtigung seiner Rechnungen bei Fälligkeit, sowie die erheblichen Beiträge zur Rentenversicherung und ggf. zur Berufsgenossenschaft sind hier zu benennen. Nur eine von Anfang an strategisch ausgerichtete Vorgehensweise verhindert erhebliche Wettbewerbsnachteile für den Einzelnen.
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Herr Brenner steht den Lesern des SOLCOM-Online-Magazins für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von ca. 20 Minuten die Prüfung der Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und die Festlegung der erforderlichen Schritte beim Finanzamt.
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