Für Selbständige und Freiberufler ist der Wechsel in die private Krankenversicherung wesentlich einfacher als für Angestellte. Insbesondere zu Beginn der Selbständigkeit stehen daher viele Gründer vor der Frage, welches System für sie geeigneter ist. In dieser Artikelserie werden die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erläutert und wichtige Hinweise gegeben, was im Fall eines Wechsels – von der Auswahl der Versicherung bis zur Antragstellung – zu beachten ist.
Unterschiede bei den Krankenversicherungen
Ein Angestellter muss mindestens über ein Jahresbruttoeinkommen von 49.500 Euro verfügen, um in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Dagegen zählen Selbständige und Freiberufler – unabhängig von ihrem Einkommen – mit Aufnahme ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit nicht mehr als Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und können diese zugunsten der PKV verlassen.
Aber ist dieser Schritt tatsächlich für jeden geeignet? Wo sind die wesentlichen Unterschiede zwischen GKV und PKV? Und falls Sie sich für einen Wechsel entschieden haben: Wie finden Sie eine gute Gesellschaft und einen passenden Tarif? Was ist bei der Antragstellung und im Umgang mit den Ärzten zu beachten?
In der Praxis nimmt eine Beratung zu diesem Thema alles in allem viele Stunden in Anspruch und das Ergebnis hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Beginnend mit dem heutigen Teil soll Ihnen diese Artikelserie daher eine erste Hilfestellung sein – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Schwerpunkt liegt hierbei in den unterschiedlichen Finanzierungssystemen, wobei zunächst noch folgende Frage geklärt werden soll:
Welche Fristen sind zu beachten?
Zu den zahlreichen Aufgaben bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit gehört auch, die Krankenkasse vom Statuswechsel in Kenntnis zu setzen. Sie erhalten daraufhin eine Mitteilung, dass Sie nun als freiwilliges Mitglied geführt werden. Außerdem werden Sie gebeten, Ihr zukünftiges Einkommen zu schätzen, da danach der Beitrag berechnet wird. Alternativ haben Sie mit Aufnahme der Tätigkeit zwei Monate Zeit, um ohne Kündigungsfrist zu diesem Datum – also auch rückwirkend – direkt in die PKV zu wechseln. Verpassen Sie diese Frist, ist der Wechsel immer noch mit der regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Sie müssen also nichts überstürzen. Da es sich möglicherweise um eine Entscheidung handelt, die Sie für den Rest Ihres Lebens festlegt, sollten Sie sich dafür auf jeden Fall genug Zeit nehmen.
Unterschiedliche Finanzierung
In der GKV wird der fällige Beitrag prozentual vom Einkommen berechnet, das innerhalb der diesjährigen (2011) Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro pro Jahr liegt. Demnach liegt der Höchstbeitrag bei einem aktuellen Satz von 15,5% bei etwa 575 Euro. Dazu kommen noch 1,95% oder 2,2% (für Kinderlose) Beitrag für die Pflegeversicherung, also ca. 72-82 Euro. Zusammen ergibt das also etwa 647-657 Euro.
Auch im Rentenalter werden bei freiwilligen Mitgliedern alle Einkünfte bis zur oben genannten Grenze berücksichtigt. Ein staatlicher Zuschuss wird dabei nur auf die Altersrente gewährt.
Vorteil Familienversicherung
Einen ‚Luxus‘, den sich die GKV noch leistet, ist die kostenlose Familienversicherung. Seit Jahren gibt es die Idee, diese zumindest für freiwillige Mitglieder abzuschaffen. Bisher hat sich aber noch niemand an die Umsetzung getraut. Daher bleibt dies auf der Beitragsseite einer der großen Vorteile der GKV.
Individuelle Beitragskalkulation in der PKV
Denn in der PKV wird der Beitrag individuell berechnet und fällt separat für jede versicherte Person an. Er berücksichtigt neben dem Eintrittsalter und einem möglichen Selbstbehalt auch den Gesundheitszustand.
Vorerkrankungen führen in der PKV oft zu Beitragszuschlägen und in manchen Fällen sogar zur Ablehnung. In diesem Rahmen schwierige Diagnosen sind z.B. Asthma, Krebserkrankungen, schwere psychische Erkrankungen und starkes Übergewicht. Manchmal reicht aber sogar ein bei Antragstellung noch vorhandener Nagelpilz, um einen Wechsel zu verhindern, da die Behandlung langwierig und damit teuer ist.
Ein großer Erfahrungsschatz im Umgang mit solchen Diagnosen gegenüber Versicherungsgesellschaften kann dabei sehr hilfreich sein, um hier noch ein gutes Ergebnis zu erzielen.
So bitter ein Zuschlag oder eine Ablehnung für manchen Wechselwilligen sein kann, umso mehr freut sich der bereits in der PKV Versicherte über diese Schutzmaßnahmen, die helfen, den Beitrag im Rahmen zu halten.
Beiträge auch für Familienmitglieder
Auch wenn der Rest der Familie in der GKV bleiben soll oder wegen hoher Zuschläge oder einer Ablehnung bleiben muss, kann es teuer werden: Sobald Sie nämlich privat krankenversichert sind und Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro p.a. liegt, gelten auch Ihre Kinder als freiwillige Mitglieder in der GKV, für die nun ein eigener Beitrag fällig wird. Der liegt bei etwa 130 Euro pro Monat. Gleiches kann für den Ehepartner zutreffen, falls der zu dem Zeitpunkt keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Dann wird zur Berechnung seines Beitrags Ihr Einkommen herangezogen – je nach Satzung Ihrer GKV das volle oder nur das hälftige bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Der Wechsel in die PKV kann also eine teure Angelegenheit werden.
Exkurs:
Eine Lösungsmöglichkeit hierfür kann es sein, Ihren Ehepartner bei sich anzustellen und über ein relativ niedriges Gehalt den Beitrag zu reduzieren. In dem Fall muss der Arbeitsvertrag aber wasserdicht sein und es sollte auf jeden Fall eine Statusfeststellung erfolgen, da Ihnen sonst das Konstrukt im Fall der Fälle mit erheblichen Folgen um die Ohren fliegen kann. Daher sollte unbedingt jemand hinzugezogen werden, der hier auch eine Rechtsberatung leisten darf, was einem Versicherungsmakler leider verboten ist.)
Zusammenfassung
Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung gilt es, nichts zu überstürzen. Trotz der gleichen Aufgabe, den Versicherten finanziell zu ermöglichen gesund zu bleiben bzw. deren Gesundheit wieder herzustellen, sind die Systeme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung teilweise völlig verschieden. Dies bietet auch unterschiedliche Vor- und Nachteile. Heute haben wir die grundsätzliche Finanzierung näher betrachtet. Im nächsten Teil der Serie wird der Umgang beider Systeme mit den steigenden Ausgaben genauer beleuchtet.
6 Kommentare
Pingback: Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler – wie finde ich meinen Weg? (Teil 2) | Freiberufler Blog
Pingback: Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler – wie finde ich meinen Weg? (Teil 3) | Freiberufler Blog
Hi, toller Post. Ich verfolge das selbe Thema und warte gespannt auf weitere Artikel dieser Art.
Hallo Nicky, vielen Dank für das Kompliment, welches ich gerne an den Autor weiterleite!
Wenn Dich dieses Thema interessiert, verweise ich Dich auch gern auf den zweiten und dritten Teil dieser Serie, welche Du bereits in unserem Blog findest – Teil 4 wird voraussichtlich kommende Woche veröffentlicht.
Liebe Grüße, Katharina
Pingback: Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler – wie finde ich meinen Weg? (Teil 4) | Freiberufler Blog
Erstklassiger Artikel!