Im April 2014 hatten wir 8.608 Abonnenten des SOLCOM Online Magazins gebeten, an der Marktstudie „Mission Selbständigkeit“ teilzunehmen. Dazu wollten wir unter anderem wissen, in wie vielen Projekten Freiberufler gleichzeitig tätig sind, welche Rechtsform sie nutzen und was sie sich vom Gesetzgeber wünschen.
Hier möchten wir Ihnen die Ergebnisse aus der Auswertung von 474 Teilnehmern vorstellen.
Kernaussagen
Selbständige sind Einzelkämpfer
Die Befragung ergibt ein überwiegend einheitliches Bild von der selbständigen Tätigkeit: die Mehrheit arbeitet nur selten in einem Zusammenschluss mit anderen, sondern fast ausschließlich alleine und das mehrheitlich an nur einem Projekt. Entsprechend beschäftigt nur etwa ein Viertel der Befragten überhaupt Angestellte.
Diese Ergebnisse schlagen sich auch in der genutzten Rechtsform nieder, so nutzen fast zwei Drittel die Einzelunternehmung.
Konkrete Wünsche an Gesetzgeber
Obwohl die Umfrageteilnehmer ihre selbständige Tätigkeit eher alleine ausüben, greifen sie bei vielen Aufgaben auf externe Partner zurück. Besonders in den zeitaufwändigen Bereichen Steuern und Projekt-Akquise verlassen sich die Befragten auf die Expertise von spezialisierten Dienstleistern.
Vom Gesetzgeber wünscht sich eine deutliche Mehrheit eine klare Definition der Kriterien zur Anerkennung der freiberuflichen Arbeit sowie eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung. Zudem bleibt für Gewerbetreibende die IHK-Pflichtmitgliedschaft laut den Befragten ein brisantes Thema.
1. Sind Sie allein oder in einem Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern/ Selbstständigen tätig?
Die Fragestellung zeigt deutlich, dass Freiberufler fast ausschließlich alleine tätig sind. So gaben neun von zehn der Befragten an, nicht mit anderen Freiberuflern in einer Gemeinschaft tätig zu sein. 10,3 Prozent hingegen haben sich zusammengeschlossen.
2. Haben Sie Angestellte?
Die Antworten korrespondieren mit den Ergebnissen der vorherigen Frage. So üben fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer ihre Tätigkeit ohne Angestellte aus. Werden Mitarbeiter angestellt, dann nur in kleiner Zahl. So hat mit 21,7 Prozent etwa jeder Fünfte zwischen einem und drei Angestellte. Mehr als drei Angestellte hat, mit zusammengerechnet 6,1 Prozent, nur ein geringer Anteil der Befragten.
3. In wie vielen Projekten sind Sie gleichzeitig tätig?
Knapp die Hälfte der Befragten konzentriert sich grundsätzlich auf ein Projekt, im Gegensatz dazu sind nur 3,2 Prozent bei mehr als fünf Projekten gleichzeitig im Einsatz. Die Angaben zu zwei und drei Projekten halten sich mit 20,9 Prozent beziehungsweise 22,8 Prozent in etwa die Waage. Mit kumuliert 7,8 Prozent hat nur ein kleiner Teil vier oder fünf Projekte zur selben Zeit.
4. Welche Rechtsform nutzen Sie?
Auch bei dieser Fragestellung ergibt sich ein deutliches Bild. So nutzen sieben von zehn der Befragten die Einzelunternehmung als Rechtsform. Danach folgen, mit deutlichem Abstand, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 14,6 Prozent, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG). Nur ein kleiner Bruchteil nutzt die Aktiengesellschaft als Rechtsform.
Bei den Freitextantworten unter Sonstiges wurde zudem die Unternehmergesellschaft (UG) als häufige Rechtsform genannt.
5. Nutzen Sie externe Partner / Dienstleister für folgende Bereiche? (Mehrfachnennungen möglich)
Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer nutzt externe Partner für unterschiedliche Tätigkeiten. An der Spitze der gefragten Dienstleistungen steht dabei die Unterstützung bei Steuerangelegenheiten, gefolgt von der Nutzung einer Agentur für die Projekt-Akquise. Dahinter mit etwas Abstand liegen der Web- und der Social-Media-Auftritt und die Buchhaltung. Bei Werbemaßnahmen lässt sich nicht einmal jeder Dritte unterstützen.
Die Freitextantworten, die sich mit 1,9 Prozent unter „Sonstiges“ wieder finden, ergaben nur minimale Abweichungen gegenüber den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten und werden aus diesem Grund nicht im Detail aufgeführt.
6. Welche Änderungen wünschen Sie sich von Seiten des Gesetzgebers? (Mehrfachnennungen möglich)
Die Positionierung der befragten Freiberufler bei dieser Frage ist deutlich. Mehr als 70 Prozent wünschen sich vom Gesetzgeber eine klare Definition der Kriterien zur Anerkennung als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Knapp dahinter an Rang zwei steht mit 65,6 Prozent die Vereinfachung der Steuergesetzgebung. Ebenfalls weit oben bei den Änderungswünschen stehen die Abschaffung der IHK-Pflichtmitgliedschaft, weniger Bürokratie und allgemein mehr Planungssicherheit bei der selbständigen Tätigkeit durch Kontinuität in der Gesetzgebung. Danach folgen die Abschaffung der Rundfunkgebühr und eine Agendapolitik für Freiberufler und Gewerbetreibende.
Bei den Freitextantworten unter Sonstiges, die mit 13,3 Prozent einen vergleichsweise hohen Anteil erhielten, wurde besonders noch einmal die Problematik bei Scheinselbständigkeit bzw. die Differenzierung zu Werkverträgen im Niedriglohn-Segment thematisiert. Ein weiteres vielgenanntes Thema sind die Entwicklungen bei den Krankenkassenbeiträgen.
Die Layoutversion dieser Marktstudie können Sie direkt mit Klick über untenstehendes Bild aufrufen. Weitere detaillierte Marktstudien der SOLCOM GmbH finden Sie als pdf-Dokument auch zum Download unter http://www.solcom.de/de/download_marktstudien.aspx.