Eine private Krankentagegeldversicherung ist ein Muss für Freiberufler: Denn sie kommen nicht in den Genuss einer Lohnfortzahlung, müssen also auch noch für die ersten 6 Wochen disponieren, in denen Angestellte Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
Krankentagegeldversicherung: Richtige Höhe der Absicherung wählen
Entscheidend ist natürlich die Höhe des Krankentagegeldes: Teilen Sie Ihre Einnahmen als Freiberufler durch 30 Tage und Sie haben den Tagessatz für Ihre Krankentagegeldversicherung. Es sollte bei Ihrer Krankentagegeldversicherung die Option im Vertrag vorgesehen sein, dass die einmal vereinbarten Leistungen während der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. Denn die heute festgestellte Einkommenslücke bei Krankheit kann in ein paar Jahren schon deutlich größer sein – und dann sollte die Krankentagegeldversicherung anpassbar sein.
Krankentagegeld: Auf die Bedingungen kommt es an!
Um im Ernstfall den Einkommensverlust ausgleichen zu können, brauchen Sie eine Krankentagegeldversicherung mit Top-Bedingungen. Ganz wichtig dabei sind Wartezeitenregelungen: In aller Regel besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, in denen bei Krankheit kein Krankentagegeld gezahlt wird – diese Wartezeit beginnt leider bei vielen Verträgen erneut von vorne zu laufen, wenn der Vertrag ergänzt oder erweitert wird, etwa bei einer Erhöhung des Tagessatzes. Allerdings gilt die Wartezeit dann nur für den hinzugekommen Schutz. Gute Tarife sehen allerdings keine Wartezeit bei Unfällen oder bei akuten Infektionskrankheiten vor. Optimal sind Krankentagegeldversicherungen, die auf die Einhaltung einer Wartezeit verzichten, wenn sich der Antragsteller ärztlich untersuchen lässt und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den man achtgeben sollte, ist, dass der Schutz auch während einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung sowie während einer Rehamaßnahme der Deutschen Rentenversicherung besteht. Weitere Regelungen können Leistungen ausschließen – etwa die Alkoholklausel: Eine solche Klausel sieht bei der Krankentagegeldversicherung vor, dass die Krankentagegeldversicherung leistungsfrei ist für alle Krankheiten und Folgen von Unfällen, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Der klassische Fall ist hier ein Unfall, wenn der Verunfallte am Steuer durch den Alkohol eingeschlafen und verunglückt ist. Solche Klauseln sollten nicht im Vertrag enthalten sein. Weitere Klauseln für den optimalen Schutz finden Sie auf Verbraucherportalen.Karenzzeit bei der Krankentagegeldversicherung: Vorsicht, Falle!
Manche Versicherer sehen vor, dass Karenzzeiten bei einer Rückfallerkrankung von neuem zu laufen beginnen. Ein Beispiel: Sie haben einen Bandscheibenschaden, der nach genau 6 Wochen behoben zu sein scheint – 4 Wochen später laborieren Sie aber wieder an der Bandscheibe. Beginn die Frist erneut zu laufen, müssen Sie weitere 2 Wochen warten, um dann endlich Geld zu bekommen – während der Arbeitgeber meist schon nicht mehr zahlen muss. Zählt die erste Frist mit, sind die 6 Wochen bereits um und Sie erhalten Geld.
Steuerliche Vorteile der privaten Absicherung
Steuerlich werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen anders bewertet als private Tagegelder. Letztere sind steuerfrei und fließen zu 100 % an den Versicherten. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen hingegen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sie werden damit nicht direkt besteuert, erhöhen aber die Steuer auf weiteres Familieneinkommen etwa vom Mann – indirekt müssen damit schon Steuern auf das Tagegeld der gesetzlichen Kassen entrichtet werden.