In Zeiten, in denen die Rufe nach einer Bürgerversicherung immer lauter werden, fragt sich ein Freiberufler zu Recht, ob der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung überhaupt noch Sinn ergibt. Denn was ist, wenn die Altersrückstellungen der PKV nicht übernommen werden oder der Freiberufler nun auf einmal in die gesetzliche Rente einzuzahlen hat? Dann doch lieber direkt in die GKV und beim Systemwechsel bestens vorbereitet sein. Aber so einfach ist es nicht, denn gerade die Kosten der Systeme und deren Effizienz sind auch heutzutage noch sehr weit auseinander. Eine PKV kann also Sinn machen.
Bürgerversicherung: Wie wahrscheinlich ist sie überhaupt?
Unter der neuen „Großen Koalition“, die bekanntermaßen nicht mehr so groß ist, findet die von der SPD immer wieder ins Spiel gebrachte Bürgerversicherung keinen Platz. Im Koalitionsvertrag wird diese nämlich nicht festgehalten. Somit ist klar, dass für die derzeitige Legislaturperiode keine wirkliche Einführung eines solchen Systems zu erwarten ist. Zwar werden immer wieder Stimmen laut – zuletzt die von Ex-Außenminister Sigmar Gabriel -, der Mitte April 2018 in der BILD die Zwei-Klassen-Medizin beklagte. Doch damit steht er in seiner Partei erst einmal alleine dar.
Ob sich dies bei den nächsten Wahlen ändern wird, ist nicht abzusehen. Aber klar ist auch, dass die Lobby der Privatversicherungen keinesfalls den Kampf einfach aufgeben wird. Eventuell kommt die Bürgerversicherung eines Tages. Doch als Freiberufler, der eine Private Krankenversicherung im Auge hat, sollte dies wirklich der letzte Grund sein, der eine Rolle spielt.
Private Krankenversicherung für Freiberufler: Was kostet sie?
Damit Freiberufler eine Ahnung haben, was für Kosten bei einer Privaten Krankenversicherung auf sie zukommen, findet sich an dieser Stelle ein Rechenbeispiel wider, welches Leistungen und Preis im Detail gegenüberstellt. Als Grundlage wurde ein/e 30-Jährige/r Freiberufler/in gewählt, der/die gerne folgende Leistungen versichert sehen würde:
- Primärarztprinzip
- Heilpraktiker: 80% bis 1.000 Euro / Jahr
- Sehhilfen: 100% bis 100 Euro / 3 Jahre
- Zweibettzimmer / Chefarzt-Behandlung
- 100% ärztliche Leistungen
- 100% Zahnbehandlung & Prophylaxe
- 80% Zahnersatz & Kieferorthopädie
- Selbstbehalt: 500 Euro / Jahr
- Beitragsrückerstattung: gestaffelt
Natürlich muss bedacht werden, dass diese Preise zu Illustrationszwecken dienen und nicht garantiert werden können – nichtsdestotrotz geben sie einen guten Überblick und Richtungswert für einen potentiellen, eigenen PKV Vergleich.
Wie sieht es in der gesetzlichen Krankenversicherung aus?
In der gesetzlichen Krankenversicherung würde der Freiberufler mit min. 1.522,50 Euro monatlichem Verdienst eingestuft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verdienst wirklich so hoch ist. Somit ergibt sich ein Mindestbeitrag von 610,32 Euro im Monat. Das ist mehr als das Doppelte, was der Freiberufler in der Privaten Krankenversicherung zu zahlen hätte. Selbst, wenn die PKV über die Jahre teurer wird, spart sich in den ersten Jahren sehr viel Geld an – zumal es sogar Beitragsrückerstattungen gibt.
Bedingungen zum Wechsel in die PKV
Die Bedingungen für einen Wechsel in die PKV sind für Freiberufler einfach: es gibt keine. Als Selbständiger bzw. Freiberufler oder Beamter kann unabhängig des Gehalts oder der Lebenssituation in die Private Krankenversicherung gewechselt werden. Es sollte lediglich bedacht werden, dass die eigene gesundheitliche Situation nicht akut ist oder schwere chronische Krankheiten vorliegen. In einem solchen Fall gilt es genau abzuwägen, ob ein Wechsel Sinn ergibt.
Fazit: Wer wenig verdient spart in der PKV auch 2018 Geld
Die Bürgerversicherung hat viele Wechselwillige Menschen verunsichert. Denn was ist, wenn die Altersrückstellungen der Privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden oder GKV-Mitglieder Vorteile beim Systemwechsel haben? Unter dem Strich sollten sich hierüber aber nicht zu viele Gedanken gemacht werden. Aktuell ist ein solches System nicht zu erwarten und selbst wenn, ist es wahrscheinlicher, dass die Privatversicherten mehr Vorteile haben als die GKV-Patienten. Auch würden Altersrückstellungen wohl mitgenommen werden, unter dem Strich aber in einen gemeinsamen Topf wandern. In jedem Fall macht die PKV aufgrund des nach wie vor geringen Beitrags und der deutlich besseren Leistungen objektiv Sinn. Für eine finale Beurteilung gilt die eigene Betrachtung des persönlichen Lebensumstands.