In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir in Bezug auf Freiberufler über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.
Dass diese Absicherungsform noch relativ gering verbreitet ist, liegt hauptsächlich an zwei Faktoren. Erstens: Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die hierfür einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Und zweitens: Beratung und Vertrieb in Sachen „Dread Disease Versicherung“ läuft fast ausschließlich über unabhängige Berater, das heißt, Ausschließlichkeitsvertreter und Strukturvertriebe können ihren Kunden diese Versicherungsform größtenteils gar nicht anbieten.
Was aber ist eine „Dread Disease Versicherung“ und wozu dient sie? Diese Versicherungsform dient als Kernabsicherung gravierender finanzieller Folgen aufgrund des Eintritts einer schweren Krankheit (zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Ähnliches). Wer eine solche Police abgeschlossen hat, erhält bereits kurz nach der jeweiligen Diagnose die vertraglich individuell vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Genesung und Neuausrichtung für Freiberufler frei von finanziellen Zwängen
Wesentliches Ziel ist es dabei, dem Betroffenen sofort finanzielle Mittel zu seiner freien Verfügung zu stellen, damit er sich völlig auf die Genesung konzentrieren kann – ob es nun um die Absicherung der sozialen Situation geht oder um die Möglichkeit, gewünschte und gegebenenfalls außergewöhnliche Therapien in Anspruch zu nehmen. Die Versicherungsleistung dient also dem Zweck, dem Patienten die Genesung und Neuausrichtung seines Lebens nach überstandener Krankheit frei von finanziellen Zwängen zu ermöglichen.
Gerade Selbständige und Freiberufler können mit einer „Dread Disease Versicherung“ ihren Einkommensausfall aufgrund schwerer Krankheit kompensieren. Sie können mit dieser außerordentlichen Liquidität beispielsweise höhere Sondertilgungen in bestehende Hypothekendarlehen fließen lassen. Auch der Ausfall von Leistungsträgern in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sogenannten Key Persons) lässt sich mit einer solchen Versicherungsleistung wesentlich einfacher kompensieren. So können damit Umsatzausfälle oder der Mehraufwand durch die eventuelle Inanspruchnahme von Interimsmanagern finanziert beziehungsweise umfassend abgesichert werden.
Was ist versichert?
Zu den versicherten Krankheiten zählen unter anderem Herzinfarkt, Bypass-Operation, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Taubheit, Funktionsverlust von Gliedmaßen, Querschnittslähmung, Sprachverlust, schwere Verbrennungen, Hirntumor (auch gutartig), Bakterielle Meningitis, Herzklappenoperation, Aortenplastik, Blindheit, Kinderlähmung, Koma, Alzheimer, Parkinson, Transplantationen von Hauptorganen.
Neben der gewünschten Versicherungssumme und Versicherungsdauer sind Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person die wesentlichen Merkmale für die Beitragsermittlung. Zudem zahlen Raucher wesentlich mehr als Nichtraucher.
Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur für die Dauer einer bestehenden Berufsunfähigkeit leistet, erhält der Versicherte bei einer „Dread Disease Versicherung“ die Leistung auch dann, wenn er wieder völlig genesen wird. Die Auszahlung erfolgt daher nicht in Raten, sondern als Einmalauszahlung.
Schwere Krankheiten wie oben angeführt sind erfahrungsgemäß für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit anspruchsvollen Berufsbildern eine wesentlich typischere Bedrohung als die Berufsunfähigkeit. Somit kann die „Dread Disease Versicherung“ auch eine Alternative beziehungsweise sinnvolle Ergänzung zum Berufsunfähigkeitsschutz sein. Zu beachten ist allerdings, dass in einer „Dread Disease Versicherung“ keine sogenannten schleichenden Erkrankungen wie Burnout, Rückenbeschwerden bis hin zum Bandscheibenvorfall mitversichert sind.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Personen, deren Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz abgelehnt wird, beziehungsweise dass ein solcher Versicherungsschutz für sie nur mit Vereinbarung von Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen zustande kommt, sich durchaus zu normalen Konditionen mittels einer „Dread Disease Versicherung“ absichern können. In solchen Fällen empfiehlt es sich, über einen fachlich kompetenten Makler entsprechende Voranfragen bei diversen Anbietern einzuleiten.
Wichtig auch hier: Die Gesundheitsfragen sollten bei der Antragstellung korrekt und umfassend beantwortet werden. Denn im Falle einer sogenannten Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.