Zum 01.01.2012 sinkt der garantierte Rechnungszins für Neuverträge im Bereich der Lebensversicherung. Dies führt bei den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen dazu, dass die garantierten Werte für Ablaufleistungen und Rentenzahlungen bei gleicher Beitragshöhe sinken. Bestehende Verträge bleiben davon unberührt. So weit, so dem ein oder anderen Dank des nun wieder einsetzenden ‚Schlussverkaufs‘ der Versicherungsbranche schon bekannt.
Der Rechnungszins wird aber auch in anderen Sparten der Lebensversicherung verwendet, insbesondere auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der Absicherung gegen Schwere Krankheiten (SKV oder auch DD für ‚Dread Disease‘) und der Pflegerentenversicherung.
Besonders bei der BU wird die Änderung des Rechnungszinses bei einigen Gesellschaften zu höheren Beiträgen führen. In dieser Sparte sind wirklich bemerkenswerte Verbesserungen der Bedingungen weitestgehend erschöpft und angesichts des zunehmenden ‚Preiskampfes‘ auch nicht mehr unbedingt zu erwarten. Gerade in diesem Jahr haben viele Gesellschaften ihre Tarife überarbeitet, um in den Vergleichslisten wieder vorne mit dabei zu sein. Viele Gesellschaften haben dabei die tariflichen Möglichkeiten weitestgehend ausgereizt. Besonders hier wird die Änderung des Rechnungszinses zu höheren Beiträgen führen, was von manchen Versicherungen bereits angekündigt wurde.
Hinzu kommt, dass die meisten Gesellschaften das Eintrittsalter über das Kalenderjahr festlegen. Sprich: Sie dürfen schon am 01.01. Geburtstag feiern, egal ob Sie nun im Januar oder Dezember geboren sind. Ein Neuabschluss mit einem höheren Eintrittsalter bewirkt immer einen kleinen Beitragssprung für die gleichen Leistungen.
Beide zusammen, also Anpassung des Rechnungszinses und der ‚Alterssprung‘, können den Beitrag für nach dem Jahreswechsel abgeschlossene Verträge um 5%-10% verteuern – bei den gleichen Leistungen.
Was ist zu tun?
Panik ist an dieser Stelle sicher fehl am Platze. Zur Not zahlen Sie im nächsten Jahr halt mehr, wenn Sie sich mit dem Thema vorher nicht mehr auseinandersetzen können oder wollen. Wenn Sie aber schon wissen, dass hier Handlungsbedarf besteht, können Sie diese Information als kleinen Schupps mitnehmen und eine Lösung auf den Weg bringen.
Da so etwas immer Vorlauf braucht (Vertragsform klären, Gesellschaftsauswahl, Antrag ausfüllen, eventuell Rückfragen bei Ärzten usw.), sollten Sie dann damit nicht gerade bis zu den ‚ruhigen‘ Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr warten…
Warum ist überhaupt eine Absicherung nötig?
Gerade der Freiberufler und Selbständige hat bei einem langen oder gar dauerhaften Ausfall seiner Arbeitskraft oft keine oder noch geringere staatliche Leistungen als ein Angestellter zu erwarten. Das üblich vorhandene Krankentagegeld zahlt nur, solange die Arbeitsunfähigkeit als vorübergehend zu bezeichnen ist. Wenn aber absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, wird die Zahlung eingestellt.
Auf staatlicher Seite greifen dann nur noch die letzten Maschen des sozialen Netzes (z.B. Erwerbsminderungsrente in Kombination mit der Grundsicherung) wenige Zentimeter vor dem harten Aufprall. Ihren bisherigen Lebensstandard werden Sie damit sicher in keiner Weise halten können.
Abhilfe schafft an dieser Stelle nur private Vorsorge. Von den Überlegungen, ob dies nun über eine BU oder eine SKV oder eine Kombination aus beidem passiert, über die Auswahl einer Gesellschaft bis hin zu Antragsfragen, bei denen bestehende gesundheitliche Beschwerden eine große Rolle spielen, gibt es dabei einiges zu beachten.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Beiträge in einigen Berufen erheblich reduziert haben, kann es sich lohnen, auch bestehende Verträge prüfen zu lassen. Da hierbei auch andere Aspekte eine Rolle spielen, bietet es sich an, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.