Artikelübersicht: 1 % Regelung

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder unter zuhilfenahme eines Fartenbuchs. Unsere Experten informieren Sie zur sogenannten 1-Prozent-Regelung und geben Ihnen nützliche Tipps und Tricks, was Sie bei der Versteuerung eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen beachten müssen.

Wer einen Firmenwagen hat, fährt diesen in aller Regel auch privat. Diese Privatnutzung muss versteuert werden – entweder pauschal mit der sogenannten 1%-Methode oder mithilfe eines Fahrtenbuchs. Was ist die bessere Wahl? Bei der pauschalen Versteuerung nach der 1%-Methode wird jeden Monat 1% des Listenpreises versteuert. „Listenpreis“ ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers plus Umsatzsteuer. Die tatsächlich entstandenen Kosten und der genaue Umfang der privaten Nutzung spielen (fast) keine Rolle. Das macht diese Methode zu einfacheren Möglichkeit, den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, denn Sie müssen weder die einzelnen Fahrten aufschreiben oder nachweisen noch die einzelnen Kosten.

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Nach wie vor stellt die steuerliche Anerkennung von betrieblich genutzten Kfz für viele Freelancer eine besondere Herausforderung dar. Dabei hat insbesondere die so genannte 1%-Regelung in den vergangenen Jahren die meisten Fragen aufgeworfen. Weil die Behörden in verschiedenen Fällen unterschiedlich handelten, blieb es oftmals unklar, wie Kraftfahrzeuge steuerlich geltend gemacht werden können, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Benno Grunewald erläutert die Anwendbarkeit der 1%-Regelung für den SOLCOM-Newsletter.

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Bei dem Aspekt der Besteuerung eines Kraftfahrzeuges stellt sich dem Steuerpflichtigen auch zwangsläufig die Frage, ob das eigene Fahrzeug nun als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen klassifiziert wird. Diese Thematik impliziert jedoch nicht nur den Gesichtspunkt der Zuordnung, sondern zieht zudem weitere Kriterien nach sich, welchen man bei einer Steuererklärung Beachtung schenken sollte. Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen gibt Ihnen Rechtsanwalt Martin Müller-Spickermann im vorliegenden Beitrag.

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