Artikelübersicht: Absicherung

Die Absicherung potenzieller Risiken ist für Freiberufler und Selbstständige bereits bei der Existenzgründung ein essentielles Thema. Dazu zählen sowohl die beruflichen Risiken der freiberuflichen Tätigkeit, als auch gesundheitliche Gefahren. Unsere Experten informieren Sie über die verschiedenen Formen der Absicherung und klären mögliche Risikoszenarien für Sie auf.

Für Freiberufler ist die Rürup-Rente der Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung und daher unverzichtbar. Die Rahmenbedingungen mit ihren Vor- und Nachteilen gibt der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente vor. Was Freiberufler bei der Altersvorsorge beachten sollten, welche Produkte bei der Auswahl sinnvoll sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten es innerhalb der einzelnen Produktvarianten gibt, wird in diesem Artikel beschrieben.

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Mit der Riester-Rente wird die private Altersvorsorge gefördert. Begünstigt sind dabei nur solche Produkte, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten – also Rentenversicherungen, Bankauszahlungspläne, Investmentfonds und Kapitalisierungsprodukte. Die Riester-Rente ist in erster Linie etwas für Angestellte und Beamte. Aber auch Freiberufler können von der Riester-Förderung profitieren – jedenfalls in zwei Fällen.

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Eine Tätigkeit als Freiberufler bietet ohne Frage zahlreiche Reize und Annehmlichkeiten. Andererseits lauern auf der Karriereleiter gewisse Gefahren und Risiken, denen Angestellte nicht ausgesetzt sind. Falls Sie einer nicht abhängigen Tätigkeit nachgehen, sollten Sie sich deshalb besonders eingehend über passende Versicherungspolicen informieren. In den folgenden Abschnitten haben wir deshalb Informationen zu den für Sie wichtigen Versicherungen gesammelt.

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Der Existenzgründer geht das Risiko des unternehmerischen Erfolges ein, gegen welches er sich nicht versichern kann. Hierbei liegen wirtschaftliches, betriebliches Risiko und der Erfolg dicht beieinander. Es ist klar, dass dem Existenzgründer zunächst und hauptsächlich das wichtigste Ziel am Herzen liegt, nämlich sich und sein Unternehmen am Markt zu präsentieren und als stabile Größe zu etablieren.

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Auch wenn das Risiko, einen klassischen Sachschaden zu verursachen, in vielen IT-Projekten niedriger ist als beispielsweise die Risiken durch Datenverlust, Programmierfails, Rechtsverstöße oder Überschreitung von Deadlines, zeigt die Schadenpraxis: Auch den Sachschaden sollte der Freiberufler auf dem Schirm haben. Das verdeutlicht ein aktueller Schadensfall eines IT-Freiberuflers, der ein unbrauchbares Patch-Trunk-Kabel und einen Sachschaden im hohen vierstelligen Bereich zur Folge hatte.

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Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.

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Die insolvente Reutax AG will am vertraglich vereinbarten Kundenschutz festhalten. Dies meldet der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. unter Berufung auf eine „verlässliche Quelle“. Für das Unternehmen stelle dies einen Vermögensgegenstand dar, der für die – angeblich – interessierten Investoren wichtig sei, heißt es in der Mitteilung des BVSI. Außerdem müsse das Unternehmen beziehungsweise der Insolvenzverwalter dieses Vermögen des Unternehmens sichern.

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Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch einer fürchtet den Weltuntergang. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben.

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„Lust auf Unisex-Tarife?“ fragt derzeit ein Versicherungsunternehmen auf großflächigen Plakaten. Hintergrund ist, dass die Versicherungsbranche ihre Tarife künftig geschlechtsneutral kalkulieren muss – eine Unterscheidung zwischen Tarifen für Männlein und Weiblein ist nicht mehr zulässig. So will es der Gesetzgeber. Gerade Freiberufler sollten die anstehenden Veränderungen zum Anlass nehmen, sich jetzt ihre Absicherungs-Situation genau anzuschauen.

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In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.

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