Im Home Office warten zahlreiche potentielle Ablenkungen. Wie schafft man es eigentlich, sämtliche Störfaktoren auszublenden, die ein effektives Arbeiten verhindern? Und welche Möglichkeiten gibt es, das Home Office so einzurichten, dass erst gar keine Zerstreuung aufkommen kann?
Artikelübersicht: Arbeitszimmer
Für viele Freiberufler und Selbstständige ist das Zuhause gleichzeitig auch das Büro. Dabei sind gerade die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen für das Arbeitszimmer zu beachten. Unsere Experten geben Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks, was Sie im Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können und worauf Sie achten müssen um von Ihrem Home Office zu profitieren.
Die gemeinschaftliche Nutzung von Arbeitsräumen – besser bekannt als “Coworking” – ist heutzutage eine Möglichkeit für Selbständige oder StartUps, um flexible Arbeitsbedingungen zu genießen.
Ein Arbeitszimmer daheim hat viele Vorteile. Die meisten Freiberufler legen sich im Laufe der Zeit alles zu, was sie an professioneller Ausstattung brauchen. Trotzdem vermissen viele Homeoffice Worker irgendwann den regelmäßigen Live-Austausch mit Kollegen. Die Lösung: Einfach mal die Arbeitsumgebung wechseln.
Immer wenn ein Geschäftsjahr vorübergeht, steht für viele Freiberuflicher die jährliche Steuererklärung an. Der Posten „Bürobedarf“ ist dabei ein nicht zu unterschätzender, der eine deutliche Steuerentlastung schaffen kann.
Arbeiten von zu Hause aus, im eigenen Büro, und wann immer man gerade will – das hört sich traumhaft an. Aber Home Office funktioniert nur unter bestimmten Bedingungen gut. Es gilt, der Familie den Arbeitsalltag deutlich zu machen, klare Absprachen zu treffen, und sich einen sinnvollen Arbeitsplatz einzurichten, der auch respektiert wird.
Der BFH ändert seine Rechtsprechung und trennt sich von der objektbezogenen Ermittlung beim häuslichen Arbeitszimmer. Wer das Arbeitszimmer mit dem Partner teilt, kann jetzt mehr Steuern sparen!
IT-Produkte gehören für Freiberufler zu den Betriebsausgaben. Vorausgesetzt, es wird wirklich alles betrieblich benötigt und eingesetzt. Die angeschaffte Ausstattung kann schließlich zum Teil auch privat genutzt werden. Und da liegt das Problem.
Gerne und häufig wird mit dem Finanzamt über das Thema Arbeitszimmer gestritten. Darf ein Arbeitszimmer überhaupt steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja in welcher Höhe? Bei einer Überprüfung der Steuererklärung durch die Finanzverwaltung wird dieses Thema auch gerne immer wieder hinterfragt. Wir möchten hier gerne Klarheit schaffen und haben deshalb ein Prüfschema entwickelt.
Wir haben 2015 Revue passieren lassen und hier die wichtigsten Steuer-Urteile des Jahres für Selbstständige und Freiberufler zusammengefasst: Von A wie Arbeitszimmer bis Z wie Zeitreihenvergleich ist bestimmt auch für Sie etwas dabei!
Haben Sie das schon erlebt? Der Stress lässt objektiv nach – z.B.: weniger Reisen, weniger Abgabetermine – und trotzdem fühlen Sie sich stärker gestresst? Das passiert genau dann, wenn Ihre bisherigen Zeitmanagement-Strategien nicht mehr passen. Umgekehrt natürlich auch, denn mit der richtigen Strategie können Sie zwar die Arbeitsmenge nur wenig reduzieren, aber zumindest doch das Gefühl behalten, alles im Griff zu haben.
Der Kampf um die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist meist hart – auch bei nebenberuflich Selbstständigen. Wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer dann aber steuerlich anerkannt hat, sollten die laufenden Kosten so gut wie möglich abgesetzt werden. Dabei gilt: Auch kleine Beträge tragen zur Steuerersparnis bei!
Wer von zu Hause aus arbeitet, der sollte seine Ausrüstung, sein Büro oder sein Equipment gut versichern. Mit einer normalen Hausratversicherung gelingt das nicht immer – es sollte einiges beachtet werden. Dazu vier wichtige Tipps im Artikel.
Zu dieser Frage steht eine höchstrichterliche Entscheidung an. Wer Wohnraum beruflich oder betrieblich nutzt, sollte die Kosten anteilig geltend machen, um von einem steuerzahlerfreundlichen Urteil zu profitieren.
Fünf Prozent aller Beschäftigten haben noch einen zweiten Job, teilt das Statistische Bundesamt aktuell mit. Fast 35 Prozent der Betroffenen geben dabei an, im Zweitjob selbstständig ohne eigene Beschäftigte zu sein. Viele von ihnen werden nicht nur zwei Jobs, sondern auch zwei Arbeitszimmer haben.
Die Hausratversicherung schützt die gesamte Einrichtung Ihres Zuhauses gegen Schäden, die zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch entstehen – und geschützt werden muss natürlich auch die Einrichtung eines Freiberuflers, der im Home-Office arbeitet. Dabei gibt es einiges zu beachten.