Nicht wenige Freiberufler gehen Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Privatwohnung nach. Der Bundesgerichtshof zieht in zwei aktuellen Urteilen strenge Grenzen. Mieter sollten frühzeitig das Einverständnis vom Vermieter einholen.
Artikelübersicht: Arbeitszimmer
Für viele Freiberufler und Selbstständige ist das Zuhause gleichzeitig auch das Büro. Dabei sind gerade die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen für das Arbeitszimmer zu beachten. Unsere Experten geben Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks, was Sie im Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können und worauf Sie achten müssen um von Ihrem Home Office zu profitieren.
Um als Freiberufler Ihre Druckaufträge wirtschaftlich abzuarbeiten, ist eine Bedarfsanalyse unumgänglich. Wie häufig drucken Sie? Was drucken Sie? Wie häufig müssen Sie scannen, faxen und kopieren? Wenn diese Vorgänge zum täglichen Geschäft gehören, ist ein monochromes Multifunktionsgerät für Sie die beste Wahl. Das birgt den Vorteil, nur ein Gerät verwalten zu müssen statt drei oder vier unterschiedlicher.
Wer als Freiberufler in den eigenen vier Wänden sein Büro hat, will die entsprechenden Kosten natürlich steuerlich geltend machen. Denn die anteiligen Kosten für Miete, Zinslast und Nebenkosten können den Gewinn ordentlich drücken und Steuern sparen helfen. Ob Sie die Kosten absetzen können oder nicht, hängt auch davon ab, wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit gestalten.
Viele Freiberufler arbeiten von zu Hause aus – und wollen die Kosten für das Home-Office steuerlich geltend machen. Der Fiskus schaut dabei ganz genau hin: Denn wer die Kosten für das Büro in den eigenen vier Wänden beim Finanzamt durchbekommt, der kann einige tausend Euro im Jahr sparen.
Es ist großartig, als Freiberufler im Home Office tätig zu sein: Der Chef ist meistens nett, die Öffnungszeiten sind flexibel, der Arbeitsweg ist kurz und das Betriebsklima in der Regel ausgezeichnet. Flexible und freie Zeiteinteilung kann für einen Freiberufler auch ein Problem werden, wenn sich auf allen Desktops bis hin zum Offline-Schreibtisch viele Projekte stapeln und das tägliche Zeitmanagement stets kurz vor dem Zusammenbruch steht.
Nicht zuletzt durch das kürzlich gesprochene Urteil des BVErfGs ist das Thema des häuslichen Arbeitszimmers wieder in aller Munde. Welche Kriterien zu erfüllen sind und welchen Aspekten man Beachtung schenken muss, um hinsichtlich dessen Steuern zu sparen, stellt Lutz Schumann – unter Berücksichtigung des erwähnten Urteils – im zweiten Teil seines Artikels vor.
Des Steuerzahlers liebstes Sparmodell – das häusliche Arbeitszimmer – bietet nach einer Ära an zahlreichen Steuerverschärfungen durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung wieder Möglichkeiten, sich finanzielle Vorteile zu sichern. Einen Einblick, welche Möglichkeiten das sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, gewährt der erste von zwei Artikeln zum Themenkomplex Arbeitszimmer.