Artikelübersicht: Buchhaltung

Das Thema Buchhaltung wirft vermutlich erst einmal viele Fragen auf und stellt Freiberufler und Selbstständige vor ein Problem. Da man in Deutschland aber zur Buchführung verpflichtet ist, führt auch kein Weg daran vorbei. Mit den nachfolgenden Artikeln können vielleicht ein paar Fragen beantwortet und somit Lösungen für Ihre Probleme geschaffen werden.

Die Selbständigkeit beziehungsweise eine freiberufliche Tätigkeit sind für viele Angestellte ein Traum. Sie bringen freie Zeiteinteilung, die Möglichkeit, sich seine Aufträge selbst auszusuchen und im Idealfall auch deutlich mehr Freizeit mit sich, auch wenn letzteres meistens erst dann möglich ist, wenn man sich auf seinem Geschäftsfeld etabliert hat.

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Die Buchhaltung ist ein notwendiges Übel, das auch Freiberuflern nicht erspart bleibt. Unabhängig davon, ob man diese selbst erledigen möchte oder jemanden damit beauftragt die relevanten Unterlagen zu bearbeiten, verlangt die Buchhaltung eine gewisse Sorgfalt. Gerade für diejenigen, die vielleicht am Anfang ihrer Selbständigkeit stehen, liegt da natürlich die Wahl einer passenden Software nahe, die Ordnung in den Datenwust bringt.

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Ohne moderne Kommunikationsmittel, sind viele Jobs kaum noch durchführbar. Insbesondere die mobile Erreichbarkeit wird vielerorts schlicht vorausgesetzt. Auch und besonders Freiberufler sind darauf angewiesen, unterwegs ihr Postfach einsehen und Telefongespräche führen zu können. Die entstehenden Kosten können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die nachfolgenden Tipps zeigen Ihnen, wie Sie im Laufe eines Jahres gezielt Steuern einsparen können.

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Spaß an Buchhaltung und Steuern – das dürfte bei Freiberuflern wohl allenfalls für die Gruppe der Steuerberater gelten. Die übrigen Angehörigen der freien Berufe wie z.B. im IT-Bereich, Ärzte, Journalisten, Musiker, Architekten oder Rechtsanwälte empfinden diese Verwaltungstätigkeit eher als lästige Pflicht. Unabhängig davon, ob man sich als Freiberufler nun selbst um die laufende Buchhaltung und notwendigen Steuererklärungen kümmert oder ob man dies einem Dienstleister wie dem Steuerberater überlässt, sollte man doch zumindest die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Pflichten kennen.

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Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.

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