Manchmal ergibt sich die Gelegenheit, eine Dienstreise um ein paar private Tage zu verlängern. Inzwischen kann eine solche Reise grundsätzlich in einen betrieblichen und einen privat veranlassten Bereich aufgeteilt werden. Damit dies funktioniert und das Finanzamt eine Aufteilung auch anerkennt, sind einige Regeln zu beachten.