Bei Passwörtern entscheiden sich die meisten für bekannte Wörter, die gerade so die Vorgabe zur Mindestanzahl erfüllen. Welche Bedingungen aber gegeben sein müssen, damit das Passwort wirklich sicher ist, wird im Artikel erklärt.
Artikelübersicht: IT-Sicherheit
Jeder, der mit einem Computer arbeitet, sollte sich mit dem Thema IT-Sicherheit auseinandersetzen. Das gilt insbesondere für Freiberufler, denn wenn ihr PC ausfällt, ist ihre gesamte Arbeit in Gefahr. Doch welche Arten von Bedrohungen gibt es und wie kann man sich davor schützen?
techconsult und HP präsentieren mit dem IT-Cloud-Index Deutschland eine Langzeituntersuchung zur Stellung von Cloud-Computing in mittelständischen Anwenderunternehmen. Quartalsweise werden dazu 200 mittelständische Anwenderunternehmen zu Themen wie Cloud-Einsatz, der Nutzenbewertung oder der individuellen Cloud-Fitness bewertet. Im Online-Portal www.it-cloud-index.de steht ein Cloud-Benchmark-System zur Verfügung, das interessierten Unternehmen Einblick in die tatsächliche Umsetzung von Cloud-Lösungen und den erzielten Vorteilen gibt.
Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential“ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang zu den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.
Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „ IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential “ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang mit den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.
Durch die rasante Entwicklung in der Informationstechnologie und der dadurch wachsenden Bedrohungen (wie z.B. durch Viren) ist die Bedeutung der IT-Sicherheit, insbesondere auch in Unternehmen, deutlich gestiegen. Der Gesetzgeber hat dabei relativ eindeutig geregelt, wer für einen entstandenen Schaden im Zweifelsfall haftet. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Auch IT-Freelancer können im Schadensfall zur Haftung herangezogen werden. Rechtsanwalt Markus Timm führt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage auf, in welchem Umfang IT-Sicherheit heutzutage von Unternehmen gewährleistet werden muss und welche Chancen und Risiken für externe IT-Dienstleister dadurch im IT-Bereich entstehen.