Artikelübersicht: Organisation

Organisation ist das halbe Leben. Erst Recht, wenn Sie Freiberufler oder Selbstständiger sind. Es beginnt bereits bei der Organisation des eigenen Arbeitsumfeldes und findet bei der Frage nach der Organisation des Unternehmens und seiner Rechtsform noch lange kein Ende. Da ist es gut, wenn Sie in allen Fragen auf wertvolle Expertentipps zurückgreifen können, die Ihnen eine erfolgreiche Karriere in Eigenregie ermöglichen.

Spaß an Buchhaltung und Steuern – das dürfte bei Freiberuflern wohl allenfalls für die Gruppe der Steuerberater gelten. Die übrigen Angehörigen der freien Berufe wie z.B. im IT-Bereich, Ärzte, Journalisten, Musiker, Architekten oder Rechtsanwälte empfinden diese Verwaltungstätigkeit eher als lästige Pflicht. Unabhängig davon, ob man sich als Freiberufler nun selbst um die laufende Buchhaltung und notwendigen Steuererklärungen kümmert oder ob man dies einem Dienstleister wie dem Steuerberater überlässt, sollte man doch zumindest die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Pflichten kennen.

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Es ist großartig, als Freiberufler im Home Office tätig zu sein: Der Chef ist meistens nett, die Öffnungszeiten sind flexibel, der Arbeitsweg ist kurz und das Betriebsklima in der Regel ausgezeichnet. Flexible und freie Zeiteinteilung kann für einen Freiberufler auch ein Problem werden, wenn sich auf allen Desktops bis hin zum Offline-Schreibtisch viele Projekte stapeln und das tägliche Zeitmanagement stets kurz vor dem Zusammenbruch steht.

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„Soll ich Freiberufler bleiben oder mich für eine Festanstellung bewerben?“, „Ist mein Angebot für meinen Traumkunden eigentlich interessant oder nicht?“ oder „Soll ich die nette Frau aus dem Fitness-Studio nun ansprechen oder nicht?“. Bestimmt kennen Sie als Freiberufler diese oder ähnliche Fragen – ein kleiner Denkanstoß.

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Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.

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In unserem letzten Beitrag „Als Freiberufler Steuern sparen“ haben wir Ihnen einige der wichtigsten Tipps zu den Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Einkommensteuer-Erklärung gegeben. Heute reichen wir wie angekündigt nach, welche Angaben auf Ihren Rechnungen stehen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

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