Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2008 (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) ein lang erwartetes Urteil gesprochen und die Gelegenheit genutzt, das Persönlichkeitsrecht im Internetzeitalter neu zu bestimmen. Das Urteil hat eine weit reichende Bedeutung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren der sog. „Online-Durchsuchung“ und dürfte zukünftig für weitere Rechtsfragen, mit Bezug zu personenbezogenen Daten im Internet, eine entscheidende Grundlage bieten.
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Die am 17.09.2007 veröffentlichte Nachricht, dass eine Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gestellt wurde, markiert einen weiteren Höhepunkt in der langen Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen, § 202 c StGB. Hintergrund der Strafanzeige war die Bewerbung eines Tools durch das BSI, das potenziell unter den Hacker-Paragraphen fallen könnte. Rechtsanwalt Thomas Feil (u.a. Fachanwalt für IT-Recht) stellt die aktuelle Rechtslage im SOLCOM Newsletter dar und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie die aktuellen Probleme gelöst werden könnten.
Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht buchführungspflichtig ist, auch verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren. Wer dies nicht beachtet, sei es auch nur, wenn die Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet werden, macht sich womöglich strafbar oder riskiert empfindliche Bußgelder. Daneben drohen auch überhöhte Schätzungen im Besteuerungsverfahren. Demgegenüber besteht aus Kostengründen ein Interesse an einer möglichst raschen Vernichtung der Geschäftsunterlagen.
Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist, bleibt ein dauerndes Ärgernis für alle potentiell Betroffenen. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor keine klare Auslegung der gesetzlichen Kriterien gibt. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einer sehr restriktiven Interpretation anhängt, während die Sozialgerichte eine erheblich großzügigere Haltung einnehmen und zudem andere rechtliche Maßstäbe anlegen. Das jüngste Urteil hierzu (Sozialgericht Düsseldorf vom 01.03.2007; dazu mehr unter IV.) macht dies erneut deutlich.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts in Deutschland (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Mai 2007) veröffentlicht. Durch das geplante Gesetz soll das bisher gültige GmbH Gesetz (GmbHG) grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden. Vor allem sollen Existenzgründungen erleichtert und die Registereintragung von GmbHs beschleunigt werden. Hierdurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gestärkt werden.